Notfallpauschalen: Bundesrat kann nichts tun

Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, dass Bern kurzfristig eingreift. Allerdings wird sie im Tardoc-Verfahren speziell auf die Dringlichkeits-Entschädigungen achten.

, 10. Dezember 2024 um 07:15
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Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Parlament  |  Bild: EJPD
Ein halbes Dutzend Anfragen aus dem Nationalrat wandten sich in dieser Woche an den Bundesrat, alle mit demselben Thema: Die Bundesgerichtsurteile zu den Notfallpauschalen vom Juni. Da wurden diverse Sofortmassnahmen angemahnt, bis hin zu einem Tarifeingriff.
Am Montagabend nun kam die Antwort, und sie lässt sich zusammenfassen im Satz: Wir können wenig tun. Zumindest momentan.
«Der Bundesrat nimmt die Aussagen ernst, wonach die Urteile des Bundesgerichts zu finanziellen Schwierigkeiten und in einigen Fällen sogar zu Konkursen führen könnten», so die schriftliche Sammelantwort auf die diversen Vorstösse aus den Reihen von FDP, Mitte, SP, GP und GLP.

«Vernünftige Lösungen»

Allerdings dürften Bundesgerichtsurteile nicht durch spätere Entscheidungen der paritätischen Kommission oder des Bundesrates angefochten oder umgangen werden. Und weil sich die Tarifpartner jetzt im Sachen Tardoc sowie bei den ambulanten Pauschalen geeinigt haben, könne Bern auch nicht subsidiär intervenieren, also einen provisorischen Zwischenentscheid fällen.
Aber eben: Man sei besorgt – denn ein Zugang der Bevölkerung zur Grundversorgung scheint bedroht. Und so lädt der Bundesrat «die Tarifpartner dazu ein, sich so schnell wie möglich auf vernünftige Lösungen zu einigen, insbesondere was die Rückwirkung betrifft.»
Zugleich stellt die Regierung klar, dass sie bei der Genehmigung von Tardoc und den Pauschalen ein Auge werfen wird auf die Bestimmungen zu den Inkonvenienzpauscheln im Notfall oder bei dringenden Konsultationen.
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