Der Luzerner Regierungsrat hat neue Entscheide zum Profil des geplanten neuen LUKS-Spitals in Wolhusen veröffentlicht. Wie bekannt, soll der Neubau 2028 seinen Betrieb aufnehmen und dann insgesamt 80 Betten anbieten.
Davon – so der nun präzisierte Beschluss – sollen 40 Betten der stationären Grundversorgung (Medizin/Chirurgie) sowie für Gynäkologie und Geburtshilfe dienen. 20 Betten sollen für orthopädische Eingriffe zur Verfügung stehen und 20 Betten für die Rehabilitation; hier ist ein Schwerpunkt muskuloskelettale Rehabilitation vorgesehen.
Konkret soll das LUKS Wolhusen folgende Leistungen bieten:
- Eine akutsomatische Grundversorgung mit einer 24-Stunden-Notfallversorgung. Die Notfallpraxis ist rund um die Uhr mit mindestens einem Facharzt oder einer Fachärztin besetzt.
- Das Spital sieht vier Operationssäle vor (zwei stationär, zwei ambulant).
- Ein Sprechstundenangebot in verschiedenen medizinischen Fachgebieten mit den entsprechenden medizinischen Einrichtungen wie konventionelles Röntgen, CT, MRI und Endoskopie.
- Eine Intensivüberwachungs-Station (Intermediate Care, IMC).
Das Rettungsdienst-Angebot soll weitergeführt werden, auch muss das neue Spital Aus- und Weiterbildungsstellen bieten.
128'000 Franken Durchschnittslohn
Die Regierung schätzt – auf Basis eines Berichts der Beratungsfirma PwC –, dass die ungedeckten Kosten für dieses Angebot jährlich zwischen 8,2 und 14 Millionen Franken betragen werden. Dies sei im Verhältnis zum Nutzen vertretbar. Denn laut PwC verursacht der heutige Spitalstandort Wolhusen bereits ungedeckte Kosten von etwa 8 Millionen Franken pro Jahr.
Laut den PwC-Szenarien werden mit den geplanten 80 Betten gut 400 Personen im neuen Spital arbeiten – verteilt unter anderem auf 78 Ärzte-Stellen und 147 Pflege-Stellen (FTE). Der durchschnittliche Jahreslohn wird auf 128'000 Franken pro Stelle geschätzt.
Das neue Spitalgebäude solle möglichst flexibel gebaut werden, so allerdings eine weitere Forderung der Kantonsregierung: Es müsse möglich sein, schlank auf Veränderungen im Verhältnis von ambulanten zu stationären Behandlungen zu reagieren. Auf der anderen Seite muss eine Erweiterung um rund 20 Betten möglich sein.