Im Kantonsspital Baden gilt seit Donnerstag wieder Maskenpflicht. Dies bestätigte KSB-Sprecher Omar Gisler gegenüber dem «
Badener Tagblatt»: «Aufgrund der deutlich zunehmenden Ansteckungszahlen mit respiratorischen Viren, vor allem Covid, sowie damit verbundenen Hospitalisierungen haben wir diese Woche beschlossen, in bestimmen Situationen eine Maskenpflicht einzuführen.»
Die Pflicht gelte im ambulanten wie im stationären Setting beziehungsweise im direkten Patientenkontakt, und zwar sowohl für Angestellte wie auch für Besucher und Patienten.
Sobald die Fallzahlen wegen respiratorischer Viren wieder sinken, werde das Haus die Tragpflicht wieder überprüfen, so die Auskunft.
Im Kanton Aargau wurden zwischen 30. Oktober bis 12. November 319
laborbestätigte Covid-Fälle entdeckt; 18 Hospitalisationen wegen dem Coronavirus wurden vermeldet (wobei diese Zahlen wegen Meldelücken mit Vorsicht zu interpretieren sind).
Auch in Deutschland greifen erste grosse Kliniken wieder zur Maskenpflicht. Am Universitätsklinikum Tübingen gilt so ein Obligatorium ab Montag für Besucher, ambulante Patienten und Mitarbeiter im direkten Patientenkontakt. Die
Uniklinik Marburg führte obendrein eingeschränkte Besuchszeiten ein. Pro Patient wird nur eine Begleitperson gestattet. Auch empfiehlt das Haus, «vor einem Krankenbesuch eigenständig einen COVID-Schnelltest durchzuführen und bei positivem Ergebnis vom Besuch abzusehen.»