Eine private Spitex-Organisation, die pflegende Angehörige beschäftigt, ist mit ihrer Beschwerde gegen die Krankenkasse ÖKK vor Bundesgericht gescheitert. Die ÖKK muss Pflegeleistungen in der Höhe von rund 18'000 Franken nicht bezahlen.
Das Bundesgericht kam wie die Vorinstanz zum Schluss: Der Spitex-Verein hatte seine Pflicht zur Aufsicht und Anleitung nicht genügend erfüllt.
Die Spitex-Organisation konnte nicht belegen, wie sie die pflegenden Angehörigen konkret angeleitet und überwacht hatte. «Sie macht zwar geltend, Besuche vor Ort mit Evaluation seien ein bis zwei Mal monatlich nachgewiesen», heisst es im Urteil. Es sei aber nicht ersichtlich, wo, in welcher Form und mit welchem Inhalt diese Evaluationen oder in welcher Regelmässigkeit und Form die Instruktion und Aufsicht stattgefunden hätten.
Zu wenig ausgebildet
Das Bundesgericht zweifelte auch an der Qualifikation der pflegenden Angehörigen: Eine Person war nicht genügend ausgebildet, weshalb die ÖKK deren Pflegeleistungen nicht vergüten müsse. Die zweite Person hatte zwar einen SRK-Pflegehelferkurs absolviert, doch es war nicht erwiesen, dass sie tatsächlich Pflegeleistungen erbrachte. Denn ihr Name war in der Pflegedokumentation nicht erwähnt. Dort hiess es nur «Tochter/Familie» und «eine der Töchter».
Beweislast bei der Spitex
Das Bundesgericht betonte, dass die Beweislast für ausreichende Anleitung und Aufsicht beim Spitex-Verein liegt. Da die Organisation den Nachweis nicht erbringen konnte, sei es richtig, dass die ÖKK dessen Rechnungen ablehne.