Kickbacks im Gesundheitswesen: Bundesrat muss handeln

Der Nationalrat fordert Massnahmen gegen verdeckte Zuwendungen an Leistungserbringer. Auslöser war eine Enthüllung über ein Genfer Labor, das hohe Summen an Praxen zahlte.

, 8. Mai 2025 um 10:12
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«Les faits exposés dans ce postulat sont simples, mais choquants»: Nationalrat Philippe Nantermod  |  Bild: nantermod.com
Der Nationalrat stimmte gestern einem Postulat zu, das einen Massnahmenkatalog gegen Zuwendungen für Praxen oder Kliniken fordert. Das Anliegen war vom Walliser FDP-Vertreter Philippe Nantermod eingereicht worden. Es war die Reaktion auf einen Beitrag des Fernsehens RTS, der im Sommer 2023 aufzeigte, wie ein Genfer Labor erhebliche Beiträge an Arztpraxen bezahlt und sich sogar an Mietkosten oder an Löhnen für MPA beteiligt.
In seiner Antwort auf Nantermods Postulat hatte die Landesregierung noch abgewiegelt: Das Gesetz stelle jetzt schon klar, dass ein Leistungserbringer – also etwa eine Praxis – Rückerstattungen oder Kickbacks für konkrete Aufträge weitergeben muss. Allgemeine Zuwendungen seien nicht gesetzeswidrig, stellten aber eine Vergünstigung dar, die letztlich auch den Versicherten zukommen muss. Es sei erstens Sache der Versicherer, dies einzufordern. Und zweitens müssten die Kantone überprüfen, ob Vorschriften verletzt werden.
Kurz gesagt: Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Philippe Nantermod hatte in seinem Vorstoss auf diesen Konflikt verwiesen: Zwar hätten die Kantone in der Tat eine Aufsichtspflicht – aber sie «sind via die Kantonsspitäler oft Eigentümer der Laboratorien und decken diese völlig illegalen Praktiken».

Umfang unbekannt

In der Parlamentsdebatte vom Mittwoch stellte sich SVP-Vertreter Thomas Bläsi (Genf) hinter das Anliegen seines Walliser Kollegen und behauptete, dass die Apothekengruppe «Zur Rose» in einem ähnlichen System fünf Franken pro Rezept bezahle. Womit sich die Frage stellt, ob hier auch über alte Mythen diskutiert wurde. Denn Zur Rose betont, dass die Nationalrats-Aussage falsch ist: «Eine Aufwandentschädigung an Arztpraxen durch eine Versandapotheke wie Zur Rose gibt es seit über zehn Jahren nicht mehr, wie fälschlicherweise von Herrn Bläsi erwähnt wird», so der Kommentar eines Sprechers: «Dies wurde vom Bundesgericht entschieden und Zur Rose hat sich stets an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten.»
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider konnte denn auch nicht Bläsis Frage beantworten, welchen Umfang solche die Kickbacks im Gesundheitswesen, umfassen: «Ich kenne den präzisen Betrag nicht; ich weiss, dass es sich um bedeutende finanzielle Summen handelt.»
Bei der Abstimmung war das Ergebnis mit 109 gegen 81 Stimmen relativ klar. Es bedeutet, dass der Bundesrat nun einen Katalog mit Massnahmen vorlegen muss, «die ergriffen werden könnten, um der Praxis der Rückerstattungen – oder Cashbacks – einen Riegel vorzuschieben».

«Les pratiques interpellantes d'un laboratoire d'analyses», Beitrag von «A Bon Entendeur», 22. August 2023.


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