Wie andere Kantone unternimmt auch der Kanton Zug weitere Schritte zur Umsetzung der im Jahr 2021 angenommenen Pflegeinitiative. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat nun das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Pflegebereich vor. Dieses Gesetz konzentriert sich auf die erste Etappe der Initiative: die Ausbildungsoffensive.
Es enthält beispielsweise Bestimmungen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen im Pflegebereich und bezweckt die Förderung der Pflegeausbildung durch kantonale Beiträge an Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierende. Das Gesetz wird voraussichtlich im September 2024 in Kraft treten, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Auch FaGe und Nachdiplom sollen profitieren
Eine zentrale Massnahme der ersten Etappe ist die finanzielle Unterstützung von Betrieben des Gesundheitswesens, die sich zur Ausbildung von Pflegefachpersonen verpflichten. Der Kanton Zug will (zusammen mit dem Bund) in den nächsten acht Jahren rund 26,7 Millionen Franken in die Ausbildungsoffensive investieren.
Dabei will der Regierungsrat über die Vorgaben des Bundes hinausgehen: Es ist vorgesehen, mit den Beiträgen nicht nur Ausbildungsbetriebe, Schulen und Studierende an Höheren Fachschulen/Fachhochschulen zu unterstützen. Von den Förderbeiträgen sollen auch die Auszubildenden zur Fachfrau / zum Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ sowie die Nachdiplomstudierenden in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege profitieren.
Etappe zwei kommt im Frühling
Gesundheitsdirektor Martin Pfister betont
in einer Mitteilung, dass es wichtig sei, genügend Pflegefachpersonen auszubilden, um den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften zu decken. Die Initiative werde zudem nicht nur kantonal, sondern auch interkantonal koordiniert, wobei die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden (Langzeitpflege) eine entscheidende Rolle spiele.
Der Fokus liegt nun auf der zweiten Etappe, welche die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern soll. Dazu arbeitet der Bund an einem neuen Bundesgesetz, das Aspekte wie die verlängerte Vorankündigung von Dienstplänen und Lohnzuschläge beinhalten wird und im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung gehen soll.