GZO Spital Wetzikon: Widerstands-Gläubiger machen weiter Druck

Der Fall wird mehr und mehr zum Juristenfutter. Das Ergebnis der Gläubigerversammlung soll nochmals umgestürzt werden. Der Verwaltungsrat bezweifelt, dass das geht.

, 29. Oktober 2024 um 08:55
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Gegenspieler: Gregor Greber, Investor; Jörg Kündig, VR-Präsident GZO Wetzikon  |  Bilder: PD Calida, FDP.
Die Sache scheiterte haarscharf am nötigen Quorum: Am Freitag stimmten 80 Prozent der anwesenden und vertretenen Gläubiger für eine Verlängerung der Laufzeit der 170-Millionen-Obligation – und damit implizit auch gegen das Sanierungskonzept des GZO-Verwaltungsrates. Weil aber laut Gesetz 66,6 Prozent des gesamten Schulden-Nominalbetrags einem Antrag zustimmen muss, scheiterte der Plan wegen Abwesenheiten.
Das heisst: Der Verwaltungsrat kann sein Sanierungskonzept unbeschwert weiter verfolgen und muss dabei Verlängerungs-Varianten nicht weiter prüfen.
Die «Widerstands-Gruppe» um den Financier Gregor Greber kommt jetzt aber mit einer neuen Rechnung und hält fest: Die Abstimmung vom Freitag sei noch nicht ganz endgültig. Die von Clearway Capital angeführte Gläubigergruppe beruft sich auf einen – recht neuen – Artikel im Obligationenrecht. Danach «kann der Schuldner die fehlenden Stimmen durch schriftliche und beglaubigte Erklärungen binnen zwei Monaten nach dem Versammlungstage beim Leiter der Versammlung beibringen und dadurch einen gültigen Beschluss herstellen», wenn sein Antrag nicht die nötige Mehrheit erreicht hat.
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Die Gläubigergruppe hat in ihrer Interpretation also noch bis Weihnachten Zeit, die Sache umzustürzen. Viel würde ihr da nicht fehlen: Hinter ihren Antrag stellten sich am Freitag 112'550'000 Franken des Nennwerts; die nötige Schwelle lag bei 113'335'000. Gregor Greber und sein Team trommeln nun, um die fehlenden 785'000 Franken bis Weihnachten zusammenzukriegen.
Die Gegenseite – der GZO-Verwaltungsrat – verweist aber auf ein Detail: Laut dem OR-Artikel kann «der Schuldner die fehlenden Stimmen» nachreichen. Der Schuldner aber – das ist die GZO AG, vertreten durch den Verwaltungsrat.
Dies bedeute also, dass dieser Mechanismus der Gläubigergruppe ohnehin nichts hilft: «Die GZO AG beabsichtigt nicht, von dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen», teilt ein Sprecher mit. «Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die GZO AG den beantragten Änderungen der Anleihebedingungen nicht zugestimmt hat und – wie schon mehrfach kommuniziert – auch nicht zustimmen wird.»
Mit ihrer Mitteilung stellt die «GZO Creditor Group» jedenfalls klar, dass sie zäh dranbleiben will: Das Votum der Gläubiger sei «eine deutliche Botschaft an das Unternehmen, den Verwaltungsrat und die Aktionärsgemeinden…, dass die Gläubiger nicht bereit sind, den von der GZO vorgeschlagenen Restrukturierungsplan zu akzeptieren.»
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