Genf: Kinderärzte kündigen Streik an

Der Bundesgerichts-Entscheid zu den Notfall-Entschädigungen zieht weitere Kreise.

, 27. November 2024 um 19:52
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Symbolbild: Kelly Sikkema on Unsplash
Die Mitglieder der Société genevoise de pédiatrie (SGP) haben an einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen, ab 21. Dezember teilweise in den Ausstand zu treten – kein Dienst mehr zu Randzeiten. 92 Prozent der anwesenden Kinderärztinnen und Kinderärzte stimmten für diesen Schritt.
Die Aktion richtet sich gegen die Zustände, die durch den inzwischen landesweit debattierten Bundesgerichts-Entscheid vom Juni 2024 entstanden sind: Danach können Mediziner keine besondere Inkonvenienz-Entschädigung erwarten, wenn sie fortgesetzt zu Randzeiten und am Wochenende ihre Dienste anbieten; vielmehr gelten die höheren Tarife nur für ausserordentliche Notfall-Einsätze.
Das Bundesgerichts-Urteil trifft insbesondere Unternehmen, die Permanencen und Walk-in-Praxen betreiben.
Doch hinter die angekündigte Protestaktion stellen sich in Genf auch die Kinderärzte mit eigener Praxis – getragen teils aus eigener Betroffenheit, teils mit einer Prise Solidarität. «Auch sie bieten Notfalltermine an, und in diesem Zusammenhang könnten sie betroffen sein», sagte Martine Bideau, Co-Präsidentin der kantonalen Pädiatrie-Gesellschaft, gegenüber der «Tribune de Genève».

«Symbol der Anerkennung»

Und Yves Corajod, der andere Co-Präsident, nannte die Entschädigung ein «Symbol der Anerkennung». Der Bundesgerichts-Entscheid bedeute einen Einkommensverlust von 25 Prozent für Kinderärzte in der Bereitschaft, und dies, obwohl die Tarife bei den Pädiatern ohnehin schon tief seien: «Wir können nicht von Fachleuten verlangen, dass sie abends, am Wochenende und an Feiertagen unentgeltlich arbeiten!»
Denn nun fällt auch die Sonder-Entschädigung für den ambulanten Notfalldienst weg, den die Ärzte gemeinsam abends und am Wochenende in drei Zentren anbieten.
Dieser «Service de Garde» wird nun ab 21. Dezember ausgesetzt. Und so droht den Genfer Kindern, dass sie in der Weihnachtszeit in den Spital-Notfall müssen, wenn sie ausserhalb der üblichen Sprechstunden-Zeiten ärztliche Hilfe benötigen.
Die Gesellschaft ist bereits in Gesprächen mit dem kantonalen Gesundheitsdirektor Pierre Maudet, wie die Lage bewältigt werden kann.

  • Ausführlicher Bericht über die Lage in der Romandie nach dem BG-Urteil: «Panique dans le système de santé: les centres d’urgences médicales risquent la faillite», in: «Le Temps», 27. November 2024.


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