Will man im Parlament eine Vorlage möglichst schlank durchbringen, so darf sie nicht überladen sein. Das gilt auch bei der Überbrückungsfinanzierung für das elektronische Patientendossier (EDP).
Die Überbrückungshilfe von 30 Millionen Franken für die Stammgemeinschaften befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren.
Eine relevante Differenz zwischen den beiden Räten besteht noch: Bis wann sollen Ärztinnen und Ärzte dazu gezwungen werden, sich dem EPD anzuschliessen?
Da eine grössere Revision des EPD-Gesetzes bevorsteht, will der Ständerat diese Frage erst mit dieser Revision geklärt haben, weil ja die Anschlusspflicht keinen direkten Zusammenhang mit der Übergangsfinanzierung hat.
Ständerat bleibt hart
Der Ständerat hält damit an seinem Standpunkt fest und lehnt auch den von SP-Nationalrätin Sarah Wyss ins Spiel gebrachten Kompromiss ab, den der Nationalrat in der zurückliegenden Woche gutgeheissen hat, wie
hier zu lesen war.
So will der Nationalrat eine Übergangsfrist von drei Jahren, wobei die über 60-jährigen Ärztinnen und Ärzte von der Anschlusspflicht ausgenommen wären.
Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller präsidiert derzeit die ständerätliche Sozial- und Gesundheitsdirektion (SGK-S). In dieser Funktion erklärte er am Dienstag wörtlich: «Wir haben in der Kommission mit Frau Bundesrätin Baume-Schneider auch das weitere Vorgehen besprochen. Ziel ist ganz klar, mit dieser schlanken Vorlage eine Übergangsfinanzierung zu ermöglichen, die die benötigten 30 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit denen man das EPD wirklich gezielt vorantreiben kann.»
EPD-Revision schon Ende Jahr
Die Bundesrätin habe wie bereits letzte Woche nochmals bestätigt, so Müller weiter, dass sie Ende dieses Jahres mit einer grossen Revision kommen werde. «In dieser grossen Revision, da ist sich die Kommission grossmehrheitlich einig, müssen dann auch die Ärzte entsprechend berücksichtigt werden, damit sie das EPD auch wirklich einführen.»