Chefarzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein ehemaliger Chefarzt wird für den Tod eines 30 Wochen alten ungeborenen Kindes schuldig gesprochen.

, 7. Oktober 2024 um 08:02
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Bild: PD Spital Wallis
Der Fall liegt acht Jahre zurück: Eine schwangere Frau im Wallis verspürt Wehen. Sie begibt sich nach Sitten ins Spital. Sie wird hospitalisiert und erhält Medikamente zur Linderung der Schmerzen. Das war am 8. Juni 2016.
Doch Untersuchungen zeigen ein grosses Hämatom am Körper des Kindes. Mehrere Ärzte sollen sich dafür stark gemacht haben, die schwangere Frau ins CHUV zu verlegen. Der Chefarzt lehnt ab. Der Zustand verschlechtert sich. In der Nacht ist das ungeborene Kind tot.

Fahrlässige Tötung

Wie «Le Nouvelliste» berichtet, ist nun der ehemalige Chefarzt vom Bezirksgericht Sitten verurteilt worden. Ihm werden fahrlässige Tötung und einfache Körperverletzung zur Last gelegt. Das Strafmass beträgt 75 Tageseinsätze à 300 Franken auf Bewährung und eine Geldstrafe von 4000 Franken.
Wie die Zeitung weiter schreibt, habe der Angeklagte gemäss der Richterin «seine Sorgfaltspflicht als diensthabender Chefarzt verletzt. Trotz der Risiken, die er einging, machte er sich nicht die Mühe, ins Krankenhaus zurückzukehren, noch informierte er die Patientin klar über die Situation.» Er könne nicht die Verantwortung auf die Oberärzte oder sein Team abwälzen.

Steine in den Weg gelegt

Der Anwalt des Opfers erklärte nach dem Schuldspruch: «Mit diesem Urteil hat das Gericht das Verhalten eines Arztes ans Licht gebracht, der der Justiz immer wieder Steine in den Weg legte und die Schuld auf seine Untergebenen schob.»
Und der Anwalt des Arztes beschwerte sich darüber, dass seine Gutachten nicht berücksichtigt worden seien. Sein Mandant sei an jenem Tag nicht der einzige verantwortliche Arzt gewesen. Auf eine Berufung werde angesichts des durch das lange Verfahren verursachten Leids verzichtet.
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