Autismus bei Kleinkindern: Was die IV übernehmen soll

Frühe Massnahmen bei Autismus-Spektrum-Störungen erwiesen sich als wirksam. Die IV soll dafür künftig Fallpauschalen zahlen.

, 25. Juni 2025 um 13:51
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Wirksam: Die intensive Frühintervention bei Kleinkindern mit Autismus. | Alireza Attari on Unsplash
Die Gehirne von Kleinkindern sind so gut formbar, dass der Bundesrat die intensive Frühintervention (IFI) für Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen fördern will. Diese Frühintervention besteht aus medizinischen und pädagogischen Massnahmen wie Psycho- und Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie.
Die Abrechnung solcher Massnahmen erwies sich in der Vergangenheit allerdings als schwierig. Denn die medizinischen Massnahmen werden von der IV, die pädagogischen Massnahmen jedoch von den Kantonen übernommen.
In einem Pilotversuchs von 2019 bis 2026 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit den Einrichtungen, die diese Art von Intervention anbieten, Vereinbarungen abgeschlossen und definiert, welche Massnahmen die IV übernimmt.

30 Prozent der Kosten abgedeckt

Nun will der Bundesrat auf 2027 das IV-Gesetz entsprechend anpassen. Die IV soll sich in Form von Fallpauschalen beteiligen. Diese Pauschalen richten sich nach dem Anteil des medizinischen Personals der Einrichtung, das die intensive Frühintervention durchführt. Die Fallpauschalen decken bis zu 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Intervention ab.
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