Eine junge Frau aus Lausanne hat erreicht, dass die medizinischen Fakultäten der Schweizer Universitäten ihre Zulassungsprüfungen ändern müssen: Künftig müssen sie Erleichterungen gewähren, wenn jemand mit einer Leseschwäche (Dyslexie) antritt.
Bern verweigerte mehr Zeit
Die 21-jährie Marion Vassaux hat ihren Fall zusammen mit Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, bis vor Bundesgericht gezogen.
Sie wollte Tiermedizin studieren und hatte bei der Universität Bern beantragt, dass sie wegen ihrer Leseschwäche einen Drittel mehr Zeit für den Eignungstest erhalte. Die Universität lehnte das ab und gewährte der Frau bloss einen ruhigeren Platz am Rand des Saales.
Gutachten muss klären
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Universität bei der medizinischen Zulassungsprüfung mehr Erleichterungen gewähren muss. Es schlägt ein Gutachten vor, dass zeigen soll, wie künftig die Nachteile der Dyslexie bei der Prüfung ausgeglichen werden können.
Das dürfte allerdings eine umstrittene Frage sein – und war es auch vor Gericht. Es gibt Argumente, die gegen einen Ausgleich sprechen. Zentrale Fähigkeiten für das Medizinstudium könnten nicht mehr geprüft werden: mit Zeitdruck und unter Stress zu arbeiten, Prioritäten zu setzen und schnell entscheiden zu können.
Nachteile für Nichtbehinderte
Auch könnte der Nachteilsausgleich den Eignungstest fürs Medizinstudium ungerecht für die Nichtbehinderten machen, weil diese die Aufgaben in weniger Zeit lösen müssen.
Marion Vassaux wird nicht darauf warten, bis die Universität ihre Prüfung angepasst hat. Sie studiert mittlerweile Biomedizin.