Eine Psychiaterin aus dem Kanton Freiburg hatte über drei Jahre lang den Krankenkassen beziehungsweise den Patienten offenbar zu viele Stunden delegierter Psychotherapie verrechnet. Nachdem erste Schlichtungssitzungen zu keiner Einigung führten, ist der Fall schliesslich vor dem Schiedsgericht des Kantons gelandet.
Dieses entscheidet nun zugunsten mehreren Krankenversicherern, die unter dem Dach des Verbands Santésuisse zusammengeschlossen sind. Insgesamt soll die auf Kinder- und Jugendliche spezialisierte Ärztin jetzt mehr als 750'000 Franken zurückerstatten,
wie aus dem publizierten Entscheid hervorgeht. Deutlich höhere Kosten als Vergleichsgruppe
Konkret überschritt die Ärztin das theoretische jährliche Maximum von 5'200 Stunden bei weitem: Im Durchschnitt habe die Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie den Versicherern so Beträge von knapp über einer Million Franken an direkten Kosten pro Jahr verrechnet, steht im Entscheid mit der Fallbezeichnung «ARB 2019 5» zu lesen.
Im Vergleich lagen die direkten Kosten pro Patienten um über 80 Prozent über den Summen ihrer Kollegen, die auf demselben Fachgebiet tätig sind und in derselben Region wie sie praktizieren. Auch auf Schweizer Ebene seien die Kosten aussergewöhnlich hoch, stellt das Schiedsgericht für Kranken- und Unfallversicherung weiter fest. Die hohen Kosten erklärt die Psychiaterin mit der Behandlung von «schweren und dringenden Fällen» in einer Region mit begrenztem Angebot an Kinderpsychiatrie. Sie zieht den Fall nun ans Bundesgericht weiter.