Um preisgünstigere Arzneimittel zu fördern, wird der Vertriebsanteil neu justiert. Dieser setzt sich aus einem preisabhängigen Zuschlag und einem pauschalen Zuschlag pro Packung zusammen. Bisher war der Vertriebsanteil für teurere Arzneimittel höher, was einen Anreiz für deren Abgabe schuf.
Neu gilt für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein einheitlicher Vertriebsanteil. Das heisst, Apotheken und Ärzte verdienen gleich viel, egal ob sie das Original oder ein Generikum oder Biosimilar abgeben. Der Vertriebsanteil orientiert sich am Durchschnittspreis des Generikums beziehungsweise Biosimilars.
Fehlanreize reduzieren
Ziel der Anpassung ist es
gemäss Vernehmlassung, die Anreize zur Abgabe teurer Arzneimittel zu reduzieren. Der Vertriebsanteil und damit der Abgabepreis für teure Arzneimittel wird gesenkt, während er für günstigere Arzneimittel erhöht wird.
Ein Monitoring wird die Auswirkungen überwachen, um sicherzustellen, dass die Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln zunimmt. Die Massnahme tritt im Juli 2024 in Kraft und soll Einsparungen von rund 60 Millionen Franken pro Jahr bringen.
Eine weitere Massnahme
Generell möchte der Bundesrat günstigere Generika stärker fördern, um jährlich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Bereits im September hat er dazu kostensenkende Massnahmen ergriffen. Generika sind in der Schweiz heute rund doppelt so teuer und werden weniger oft eingesetzt als im Ausland.