Cannabis: Jetzt brauchen Ärzte keine Ausnahmebewilligung mehr

Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel mit erhöhtem THC-Gehalt neu ohne Ausnahmebewilligung verschreiben. Allerdings gibt es eine obligatorische Meldepflicht.

, 6. März 2023 um 12:47
image
Im August 2022 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Cannabis zu medizinischen Zwecken als Medikament zugelassen. Bis dato konnten THC-haltige Arzneimittel nur ausnahmsweise im Rahmen einer beschränkten medizinischen Anwendung verschrieben werden.
Nun wurden Cannabis und Zubereitungen zu medizinischen Zwecken mit Tetrahydrocannabinol (THC) in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung umgeteilt.
Damit sind sie gleich eingestuft wie Morphin oder Methylphenidat. Sie unterstehen neu dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic und sind damit beschränkt verkehrsfähig.

Neu sind die Ärzte verantwortlich

Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Verschreibung solcher Arzneimittel. Die Verantwortung für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln liegt nun ausschliesslich bei den Ärztinnen und Ärzten.
«Eine Ausnahmebewilligung des BAG ist nicht mehr erforderlich», heiss es im aktuellen BAG-Bulletin (10/23).

«MeCanna» ein Muss

Verschreibende Ärztinnen und Ärzte sind jedoch innerhalb der ersten Jahre nach Inkraftsetzung der Gesetzesänderung verpflichtet, dem BAG anhand des einfachen Online-Meldesystems «MeCanna» einige Daten zu übermitteln.
Zusätzlich müssen Folgemeldungen nach ein und nach zwei Jahren der Behandlung oder ein allfälliger Therapieabbruch erfasst werden.
Diese Erhebung soll gemäss Angaben des BAG dazu dienen, Behandlungsverläufe über die Zeit zu untersuchen. So sollen auch Wirkungen und Nebenwirkungen beobachtet werden.

Mehr bezahlte Heilmittel

Diese Datenerhebung war eine politische Voraussetzung für die Aufhebung des Cannabisverbots, welche insbesondere von den Kantonen gefordert wurde.
Nicht zuletzt soll die Datenerhebung auch dazu beitragen, mehr Evidenzen zur medizinischen Anwendung von Cannabis zu generieren. Es handelt sich zwar um eine nicht-kontrollierte Beobachtungsstudie. Diese könne aber eine Grundlage für die weiterführende klinische Forschung liefern, so das BAG.
Mittelfristig kann dies dazu beitragen, dass mehr solche Arzneimittel heilmittelrechtlich zugelassen und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.
  • politik
  • BAG
  • cannabis
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

«Professionelle Dolmetschdienste sind übertrieben»

Der Nationalrat will nichts wissen von einer einheitlichen Vergütungspflicht für Dolmetscherdienste im Gesundheitsbereich. Auch dank Digitalisierung und KI sei dies nicht nötig.

image

Pflegeheim: Welcher Wohnsitz gilt?

Der Nationalrat will, dass Bewohner eines Pflegeheims beim Heimeintritt wählen können, ob sie den Steuersitz verlegen oder den alten behalten können.

image

«Die Tarifpartnerschaft ist nicht ebenbürtig»

Der umstrittene Tarifeingriff in der Physiobranche ist noch nicht in Kraft. Lange will die Gesundheitsministerin aber nicht mehr warten.

image

Krebsmedikamente haben Gewinnmarge von 85 Prozent

Ein altes Anliegen ist erneut im Parlament: die horrenden Kosten für Krebsmedikamente.

image

Corona: Kein Ausfall-Geld für die Spitäler

Der Bund will sich nicht an den pandemiebedingten Ertragseinbussen der Spitäler beteiligen.

image

«Es gibt immer noch Unter- und Fehlversorgung»

Zum Tag der seltenen Krankheiten soll auf die über eine halbe Million Betroffenen im Land aufmerksam gemacht werden. Woran fehlt es? Ein Interview mit Christine Guckert von der Kosek.

Vom gleichen Autor

image

Kinderspital verschärft seinen Ton in Sachen Rad-WM

Das Kinderspital ist grundsätzlich verhandlungsbereit. Gibt es keine Änderungen will der Stiftungsratspräsident den Rekurs weiterziehen. Damit droht der Rad-WM das Aus.

image

Das WEF rechnet mit Umwälzungen in einem Viertel aller Jobs

Innerhalb von fünf Jahren sollen 69 Millionen neue Jobs in den Bereichen Gesundheit, Medien oder Bildung entstehen – aber 83 Millionen sollen verschwinden.

image

Das Kantonsspital Obwalden soll eine Tochter der Luks Gruppe werden

Das Kantonsspital Obwalden und die Luks Gruppe streben einen Spitalverbund an. Mit einer Absichtserklärung wurden die Rahmenbedingungen für eine künftige Verbundlösung geschaffen.