Der Kanton Baselland ist einer von drei Kantonen, welche die interkantonale Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung
(WFV) bisher nicht unterschrieben haben. Diese sieht vor, dass die Schweizer Spitäler für Ausbildungsleistungen pro Assistenzarzt Geld in der Höhe von derzeit 15’000 Franken pro Jahr erhalten.
Nun steht eine brisante Forderung der landrätlichen Gesundheitskommission des Kantons Baselland im Raum: Der Regierungsrat soll die interkantonale Vereinbarung nur eingehen, sofern die Leistungen des Baselbiets im Zuge der Patientenfreizügigkeit zwischen den beiden Basel berücksichtigt sind. Dies berichten die «Basler Zeitung» und die «Bz Zeitungen».
750'000 Franken pro Jahr
Der Kanton Baselland fühlt sich aufgrund der unterschiedlichen Baserate ungerecht behandelt. Der Grund dafür sind die höheren Spitaltarife in Basel-Stadt, welche zu höheren Behandlungskosten im Baselland in Höhe von zwei Millionen Franken jährlich führt. Alle Baselbieter können sich ohne Zusatzkosten in einem Basler Spital behandeln lassen.
Die spezielle Situation des Kantons soll berücksichtigt werden. Konkret geht es um eine Ausgleichszahlung von Basel-Stadt in Höhe von 750'000 Franken pro Jahr. Kanton Basel-Stadt sieht hingegen eine Ausgleichszahlung als nicht gerechtfertigt an, da die Tarife des Universitätsspitals Basel nach den geltenden Tarifgrundsätzen ausgehandelt und genehmigt wurden.