Appenzell Ausserrhoden will Spitalverbund für Private öffnen

Das Spital Herisau und das Psychiatrische Zentrum sollen eigenständige Aktiengesellschaften werden. Damit will die Kantonsregierung Beteiligungen ermöglichen – und auch im Personalmarkt punkten.

, 20. Februar 2026 um 08:59
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Wer will sich beteiligen? Patientenzimmer des Akutspitals Herisau  |  Bild: PD
Die Regierung von Appenzell Ausserrhoden will es ermöglichen, dass sich Private künftig an der Kantonsspital-Gruppe SVAR beteiligen. Dafür sollen das Akutspital Herisau wie auch das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in zwei eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Dach des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR) gewandelt werden.
Dies soll den beiden Institutionen unternehmerische Flexibilität erlauben. In seiner heutigen Struktur stosse der kantonale Spitalverbund an Grenzen, argumentiert der Regierungsrat. Dass finanzielle Beteiligungen nicht möglich sind, schränke die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein: Es «erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand», so die Kantonsregierung.
Wenn sich aber andere Parteien beteiligen könnten, liessen sich medizinische Kompetenzen besser bündeln. Zugleich dürften die Aus- und Weiterbildung leichter weiterentwickelt und Behandlungsprozesse verbessert werden.
Und: Investitionen würden gemeinsam mit den Partnern getragen – was wiederum die Kantonskasse entlasten würde.
«Mit der Vorlage wird jedoch kein Entscheid über eine künftige Eigentümerschaft getroffen», so der Regierungsrat; damit wiegelt er Befürchtungen ab, dass das Spital Herisau einfach verkauft und privatisiert werden könnte. Die Kontrolle und der Entscheid über das Eigentum der Betriebe würden nach der Revision des entsprechenden Gesetzes beim Regierungsrat liegen.
Der SVAR wiederum bleibt als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen, so der Plan. Die Organisation würde sich künftig auf die strategische Führung der Aktiengesellschaften und die Bereitstellung der Immobilien fokussieren.
Die Grundstücke bleiben also in Kantonsbesitz. Die Angestellten des SVAR würden von den neuen Aktiengesellschaften übernommen; wenn alles läuft, wie geplant, wäre dies wohl im Jahr 2028 der Fall. Bei den Anstellungsbedingungen würde eine Übergangsregelung erarbeitet.
Eine privatrechtliche Organisation erlaube es auch, einfacher auf die Bedürfnisse der Angestellten einzugehen und den Anforderungen des Fachkräftemarkts zu entsprechen – so ein weiteres Argument der Regierung.
Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Voraussichtlich im März 2027 käme das Projekt in den Kantonsrat.
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