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21 von 46 Patientenbeschwerden waren gerechtfertigt
Eine Gutachterstelle der Ärzteverbindung FMH beurteilt jedes Jahr Vorwürfe, die Patienten erheben. In vielen Fällen sind sie berechtigt.
, 31. Mai 2023 um 12:34Das sind die Leiterinnen und der wissenschaftliche Beirat der Gutachterstelle: Jürg Knessl, Michel Bögli, Valérie Rothhardt, Andreas Rindlisbacher, Caroline Hartmann, Gerhard Ebner (v.l.n.r.) | zvg13 Mal mit gesundheitlichen Folgen
Orthopädische Chirurgie am umstrittensten
Nicht repräsentativ
Gebühr von 1000 Franken
Das beurteilt die Gutachterstelle
- Der Arzt schuldet seinen Patienten eine sorgfältige Behandlung. Der Massstab dafür orientiert sich am objektiv anerkannten Stand der ärztlichen Wissenschaft im Zeitpunkt der Behandlung.
- Weil in der Medizin die wissenschaftlichen Ergebnisse voneinander abweichen und die Meinungen verschieden sein können, ist der Arzt dazu berechtigt, sich zwischen verschiedenen adäquaten Therapien oder anderen möglichen Massnahmen zu entscheiden.
- Eine Pflichtverletzung findet nur dann statt, wenn eine Diagnose, eine Therapie oder ein sonstiges ärztliches Vorgehen nach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand nicht mehr als vertretbar erscheint und damit ausserhalb der objektivierten ärztlichen Kunst steht.
- Ein Spital verletzt seine Sorgfaltspflicht und begeht ein so genanntes Organisationsverschulden, wenn dieses die interne Organisation nicht so umsetzt, dass die Patienten einem möglichst geringen Risiko ausgesetzt werden.
Die Gutachtenden
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