Zwei Ärzte und eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Vor neun Jahren verstarb eine Frau auf der Notfallstation des Basler Unispitals an den Folgen von Blutverlust nach der Geburt. Ihr Baby überlebte mit schweren Schäden.

, 28. März 2023 um 06:32
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Symbolbild Freepik
Es ist eine traurige Geschichte: Im März 2014 kam es im Bethesda-Spital bei einer Geburt zu Komplikationen. Die betroffene Frau wurde auf die Notfallstation des Basler Unispitals eingeliefert. Dort verstarb sie an den Folgen von Blutverlust.
Ihr Baby überlebte, erlitt allerdings unheilbare Schäden am Gehirn. Knapp vor der Verjährung dieses tragischen Vorfalls, ist nun eine Verhandlung angesetzt:
Vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten müssen sich zwei Ärzte und eine Hebamme, die damals im Bethesda die Verantwortung trugen. Ihnen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft führt auf 42 Seiten aus, was die Beschuldigten falsch gemacht haben sollen – und was stattdessen richtig gewesen wäre. Das berichtet das Nachrichtenportal «20 Minuten» am Dienstag und zeigt vier Punkte auf, wo die Anklage das sträflich fahrlässige Fehlverhalten sieht:
  1. Die Geburt wurde eingeleitet, ohne die Position des Kindes zu überprüfen.
  2. Die Lage des Fötus war komplex. Das Kind rutschte, blieb aber stecken, was einen Kaiserschnitt unmöglich machte. Dadurch war es sehr grossem Druck ausgesetzt, wodurch es zu einem Sauerstoffmagel im Gehirn des Mädchens kam.
  3. Es kam zu einer Zangengeburt, das Kind kam leblos zur Welt. Die Ärzte setzten richtigerweise sofort zur Reanimation an, mit Beatmung und Herzmassage. Allerdings erfolgte die Intubation zu spät. Später traf ein Team des Universitätskinderspitals Basel ein und brachte das Kind auf den Notfall. Zu dem Zeitpunkt hatte es bereits schwerwiegende Gehirnschäden erlitten.
  4. Der durch die Wehen verursachte Druck führte zu einem Riss in der Gebärmutter der Frau. Dabei kam es zu anhaltenden inneren Blutungen und ihr Blutdruck kollabierte. Jede weitere Hilfe blieb erfolglos. Anstatt die Symptome zu bekämpfen, hätten die Ärzte einen Ultraschall durchführen sollen. Offenbar wurden auch die Aussagen der Frau, sie habe das Gefühl zu gehen, ignoriert.
Laut der Staatsanwalt wurde der Notfall zu spät ausgelöst. Die Frau verlor noch im Krankenwagen das Bewusstsein und starb im Not-OP des Unispitals.

12-tägige Verhandlung

Zu diesen Vorwürfen gelangt die Staatsanwaltschaft unter Einbezug mehrerer Expertengutachten. Die Hauptverhandlung soll laut «20 Minuten» im Oktober stattfinden und zwölf Tage dauern.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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