Die Mittagssendung
«Rendez-vous» von Radio SRF thematisierte am Freitag das Problem der fehlenden Entschädigung für die Opfer von gesundheitlichen Schäden nach einer Corona-Impfung.
245 Personen haben bisher ein Gesuch für eine Entschädigung eingereicht. Gut geheissen wurde kein einziges. Juristisch ist das einfach zu begründen: Es fehlt der Kausalitätsnachweis.
Mehr als 6 Millionen Menschen haben sich in der Schweiz bisher gegen das Corona-Virus impfen lassen. Viele verspürten danach leichte Nebenwirkungen, Fieber oder einen schmerzenden Arm. Ebenfalls ganz viele verspürten gar nichts. Aber für tausende von Geimpften hatte der Stich in den Oberarm fatale Folgen: Erschöpfungszustände, Herzkreislaufprobleme oder Herzmuskelentzündungen.
6000 Verdachtsfällen von schweren Impffolgen nach einer Coronaimpfung hat der Bund inzwischen registriert. Die Betroffenen hätten theoretisch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Praxis sieht anders aus.
Es fehlt der Beweis
Frédéric Krauskopf ist Rechtsprofessor an der Universität Bern, spezialisiert auf Haftpflichtrecht. Er sagt in der Radiosendung, dass es am Nachweis fehle, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich auf eine Impfung zurückgeht und nicht andere Ursachen hat. «Wir sprechen juristisch vom sogenannten Kausalitätsnachweis.» Gemeint ist der Konnex zwischen der Impfung, die erfolgt ist, und dem Gesundheitsschaden, der dann eingetreten ist.
Wenn es am Kausalitätsnachweis fehlt, heisst das nicht, dass eine Kausalität nicht gegeben ist. Das Problem ist aber, dass man sie nicht beweisen kann - oder noch nicht. Sie zu belegen ist auch deshalb schwierig, weil die Corona-Impfung noch so neu sei. Nachwirkungen und Spätfolgen sind noch nicht erforscht. Dies etwa im Unterschied zu älteren Impfungen wie etwa jene gegen die Masern oder gegen die Kinderlähmung.
Die Wisssenschaft hinkt nach
«Wenn man scheitert mit seinem Gesuch um Entschädigung, nur weil die Wissenschaft noch nicht weit genug ist, dass man den Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem eigenen Gesundheitsschaden nachweisen kann, dann zeigt sich, dass das Gesetz tatsächlich eine Schwäche hat», sagt Krauskopf in der Radiosendung.
Dabei muss man wissen, dass das Epidemiengesetz Entschädigungen von maximal 70'000 Franken vorsieht, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Hardy Landolt spricht im «Rendez-vous» von einem «toten Buchstaben», weil das Gesetz sehr einschränkend interpretiert wird. Er ist Titularprofessor für Haftpflichtrecht an der Universität St. Gallen.
Die Rechtsexperten plädieren daher für eine grosszügigere Regelung für jene Personen, die unter schweren Impfschäden leiden. FrédEric Krauskopf denkt etwa an einen Entschädigungsfonds wie es ihn für die Opfer von Asbestverseuchung gibt. Ein Weg mit weniger hohen bürokratischen Hürden.
Klage gegen Hersteller
Theoretisch gäbe es für die Betroffenen von Impfschäden noch einen zweiten Weg, um entschädigt zu werden. Sie könnten die Hersteller der Impfstoffe verklagen. Aber auch dieser Weg ist nicht erfolgsversprechend, wie am Freitag im «Rendez-vous» zu hören war. Für eine erfolgreiche Klage im Rahmen des Produktehaftpflichtgesetzes müsste eine betroffene Person beweisen können, dass der verabreichte Impfstoff fehlerhaft war.
Haftpflichtexperte Frédéric Krauskopf sagt es so: «Bei Fehlern, die nicht erkannt werden konnten nach dem Stand der Wissenstand und Technik, gibt es keine Haftung der Herstellerin.» Der entscheidende Zeitpunkt sei der Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde.