Zwei Ärzte vor Gericht

Sterbebegleitung und Dormicum-Handel: Weshalb man als Arzt vor Gericht kommt. Zwei Fälle dieser Tage.

, 11. April 2016 um 09:49
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Gleich zwei Ärzte standen dieser Tage in den Schlagzeilen. Im ersten Fall geht es um eine Übertretung des Gesundheitsgesetzes. Ein heute 77-jähriger Arzt hatte nach einer Dignitas-Sterbebegleitung vor rund zwei Jahren den Fall nicht der Kantonspolizei Zürich gemeldet. 
Das Zürcher Obergericht kam zum Schluss, dass der Mediziner die Meldepflicht vorsätzlich missachtet hatte, die auch explizit auf der von ihm unterzeichneten ärztlichen Todesbescheinigung im Wortlaut vermerkt sei. Der vorinstanzliche Schuldspruch und die Busse von 500 Franken wurden deshalb bestätigt.
Mehr: Busse für Dignitas-Sterbebegleiter: «Neue Zürcher Zeitung»
Beim zweiten Fall verkaufte ein 81-jähriger Arzt aus dem Aargau schwerst abhängigen Patienten das Betäubungsmittel Dormicum zum vielfachen Preis. In der Apotheke kosten 30 Tabletten rund 20 Franken, sein Patient musste ihm dafür 90 Franken bezahlen. 
Der Arzt wurde zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren, einer Geldstrafe von 3’000 Franken und einer Busse von 8’000 Franken verurteilt. Überdies ist er verpflichtet, den Gewinn von 11'000 Franken an die Gerichtskasse zu überweisen und er muss die Verfahrenskosten von gut 13'000 Franken selber tragen.
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