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Spitalfinanzierung: Ein Modell gegen «Rosinenpicken»
Länder, welche die DRG-Vergütung schon vor Jahren eingeführt haben, gehen das Problem der Hochkostenfälle entschieden an. Die Schweiz hat noch Nachholbedarf, wie eine neue Studie von Ökonomen der Beratungsfirma Polynomics zeigt.
, 23. November 2017 um 11:00![image](https://res.cloudinary.com/deep-impact-ag/image/upload/c_fill,w_640,dpr_1/ar_16:9,c_fill,g_auto/q_auto/fl_progressive/f_auto/v1643632466/insideit/default/mood-3.png)
Deshalb werden Hochkostenfälle zum Problem
- Vergütungsbedingung: Das Land muss das DRG-System nicht nur zur Klassifizierung von Patientenfällen, sondern auch zur Vergütung der Spitäler über Fallpauschalen verwenden.
- Risikobedingung: In dem Land müssen die Spitäler finanzielles Risiko tragen. Für ein Spital besteht folglich ein begründetes Risiko für einen Konkurs oder anderweitige betriebliche Einschränkungen im Falle von Verlusten.
- Altersbedingung: Das Land muss das Fallpauschalensystem bereits seit einigen Jahren eingeführt haben, so dass allfällig bestehende Probleme mit Hochkostenfällen bereits zu Tage getreten sind.
Rückversicherung als möglich Lösung
«5-Phasen-Modell» soll Abhilfe schaffen
Die Schweiz hat Nachholbedarf
«Faire Abgeltung von Hochkostenfällen in DRG-Systemen – Internationale Erfahrungen und Lösungskonzepte», «Polynomics», November 2017.
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