Staatsanwaltschaft entlastet Victor Valderrabano

Das Verfahren gegen den im Herbst 2014 entlassenen Orthopädie-Chefarzt des Unispitals Basel wurde eingestellt. Die beiden Parteien haben das Verfahren nun durch einen Vergleich beendet.

, 7. Juni 2016 um 07:33
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Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelte die letzten zwei Jahre gegen Victor Valderrabano. Die Liste der Vorwürfe gegen den ehemaligen Chefarzt der Orthopädischen Uni-Klinik am Universitätsspital Basel (USB) war lang: Verdacht auf Betrug und Urkundenfälschung, falsche Abrechnung von Spesen und Honoraren, Pflichtverletzungen oder sogar Geldwäscherei-Vorwürfe.
Offiziell scheint nun klar: Valderrabano hat als Chefarzt keine Honorare oder dergleichen erschlichen. «Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wurde letzte Woche eingestellt, weil sich kein Tatverdacht erhärten lässt»: Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft der «Basler Zeitung».

«Unter allen arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten korrekt»

Das Universitätsspital habe die Vorwürfe gegen den 43-Jährigen auf ein «unpräzises, wenn nicht gar unrichtiges» Gutachten abgestützt, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Das USB wehrt sich aber gegen die Interpretation, es habe den heute in der SMN-Schmerzklinik tätigen Star-Chirurgen im Herbst 2014 zu Unrecht freigestellt. In einer Klarstellung zum BaZ-Artikel schreibt das Spital, «dass die Kündigung des ehemaligen Chefarztes unter allen arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten korrekt und unabhängig vom Ausgang eines allfälligen Strafverfahrens erfolgt ist.» Der Arbeitsvertrag sei unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt worden; auch habe das USB keinerlei Entschädigungen oder Genugtuungszahlungen geleistet.
Damit wehrt sich das USB gegen eine Vermutung im BaZ-Bericht, wonach man sich womöglich eine aussergerichtliche Lösung erkauft habe, weil man ahnte, dass das Gutachten unhaltbar ist. 
Das Spital und der Orthopädie-Chirurg hatten sich vor kurzem aussergerichtlich geeinigt und einen Vergleich geschlossen. Beide Parteien haben Stillschweigen vereinbart.
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