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Spitäler müssen Chefarztlöhne an Staat melden
Die Berner Regierung hat eine Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes verabschiedet.
, 14. August 2020 um 09:25- Fixe Vergütungen wie insbesondere Jahreslohn, Funktionszulagen, Einnahmen aus Gutachtens- und Lehrtätigkeit.
- Variable Vergütungen wie insbesondere Honorare, Bonifikationen, Gutschriften, Garantiezahlungen, Tantiemen, Beteiligungen, Wandel- und Optionsrechte, Antritts- und Abgangsentschädigungen, Bürgschaften und Darlehen.
- Beiträge des Listenspitals an die berufliche Vorsorge und an Einkäufe in die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Listenspitals.
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