PUKZH: Pfleger-Patientinnen-Beziehung als Tatoo verewigt

Eine Pflegefachperson der Psychiatrischen Universitätsklinik im zürcherischen Rheinau liess sich das Gesicht einer Patientin auf den Oberarm tätowieren – entgegen deren Willen.

, 12. Mai 2016 um 09:00
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Beziehungen zwischen Patienten und Gesundheitsfachpersonen sind nichts Ungewöhnliches. Doch die Geschichte, die der «Blick» heute aufgegriffen hat, weicht doch eher vom herkömmlichen Muster ab.
Nach einem Aufenthalt in der Psychiatrischen Universitätsklinik in Rheinau (PUKZH) kam es zu einem Treffen zwischen einer ehemaligen Patientin und einem Pflegefachmann. Immer noch nicht ungewöhnlich.

Patientin will rechtlich vorgehen

Die Ex-Patientin zeigte nach dem zweiten Treffen jedoch kein Interesse mehr. Vor kurzem erhielt sie schliesslich ein Mail von ihrem Verehrer aus der Psychiatrie. Im Anhang schickte der 36-Jährige ein Foto, das ihn mit einem Tatoo zeigt – ihr Gesicht auf dem Oberarm.
Das will die Frau, die wegen Depressionen in der Klinik war, so nicht hinnehmen. Sie überlegt nun, rechtlich gegen ihn vorzugehen. «Ich will, dass er sich das Tattoo so schnell wie möglich entfernen lässt», sagt sie zum «Blick».

Kompliment oder Persönlichkeitsverletzung?

Der Psychiatriepfleger konnte die Aufregung überhaupt nicht verstehen. Sie solle das als Kompliment sehen. «Er hat überhaupt nicht kapiert, warum ich mich so aufrege», sagt sie weiter.
Anders sieht das ihr Anwalt Valentin Landmann: «Wenn man sich das Porträt eines Menschen auf den Körper tätowiert, sollte man diesen um Erlaubnis fragen. Tut man dies nicht, könnte eine ­Persönlichkeitsverletzung vorliegen», so der bekannte Jurist.

Was die Uniklinik dazu sagt

Die Psychiatrische Universitätsklinik PUKZH hat indessen gehandelt. «Das Arbeitsverhältnis wurde inzwischen aufgelöst», wie eine Sprecherin dem Blatt bestätigt. So einen Fall habe es bisher noch nie gegeben. 
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