Oberfeldarzt: Vorwürfe werden extern überprüft

Was ist dran an den Vorwürfen gegen Andreas Stettbacher, den höchsten Militärarzt der Schweiz? Verteidigungsminister Guy Parmelin gibt die Frage einem externen Anwalt weiter.

, 23. Januar 2017 um 18:58
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  • politik
Wie das Verteidigungsdepartement VBS am Montag abend mitteilt, ordnete Bundesrat Guy Parmelin eine Administrativuntersuchung an: Sie soll die Vorwürfe gegen Divisionär Andreas Stettbacher überprüfen. «Ebenso sollen die Umstände seiner vorläufigen Freistellung abgeklärt werden», so das Communiqué weiter.
Mit der Aufgabe wurde ein externer Fachmann betraut, und zwar der selbstständige Rechtsanwalt Cornel Borbély. Der Zürcher Jurist soll nun prüfen, welche konkreten Vorwürfe gegen den Oberfeldarzt der Armee erhoben werden. 
Weitere Angaben machte das VBS «mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen» nicht.

Ist die Sache etwa nicht wasserdicht?

Im Dezember hatte das VBS überraschend bekannt gegeben, dass man bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Armee eingereicht habe. Es gehe um den Verdacht «auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten». Oberfeldarzt Stettbacher sei vorläufig freigestellt.
Bis heute blieb dabei vieles unklar. Aber die jetzt lancierte Untersuchung – und die darin offenbar aufgeworfene Frage, wie es zur Klage gegen Andreas Stettbacher kam – lässt vermuten, dass die Vorwürfe womöglich nicht sehr wasserfest sind. Vor Weihnachten meldete die «Aargauer Zeitung», die Bundesanwaltschaft sei zum Schluss gekommen sein, dass die Vorwürfe des VBS ein Bundesstrafverfahren nicht rechtfertigten; die AZ berief sich damals auf «eine gut informierte Person aus dem Armeeumfeld».
Laut der Quelle denke man in der Bundesanwaltschaft, dass die Vorwürfe nicht ins Kapitel Bundesstrafrecht gehörten, sondern ins Kapitel Führung. «Nehmt eure Führungsverantwortung wahr», sei dem VBS beschieden worden, schrieb die AZ weiter.

Fifa-Ethikkomitee und Militärjustiz

Von Beginn an war die Frage aufgetaucht, weshalb bei den angedeuteten Verdächtigungen überhaupt die (zivile) Bundesanwaltschaft angerufen wurde und nicht militärische Instanzen. Worum es genauer geht, ist bis heute völlig offen. Gerüchteweise könnte dem obersten Militärarzt wegen Spesenabrechnungen ein Strick gedreht worden sei.
Cornel Borbély, der jetzt mit der Überprüfung betraute Externe, ist ein Strafrechts-Anwalt, der auch schon als Vorsitzender der Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission, als stellvertretender Chef der Militärjustiz der Luftwaffe und Leiter einer Gruppe für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Zürich gearbeitet hat.
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