Medizinstudium an der ETH Zürich: Was wird da angeboten?

Der neue Bachelor-Studiengang für Medizin richtet sich vor allem an Studenten mit naturwissenschaftlichem Spezialinteresse. Eine Nebeneffekt: Die ETH muss erstmals den Numerus Clausus einführen.

, 11. September 2015 um 13:05
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In einer ersten Phase bietet der neue Bachelorstudiengang der ETH Zürich hundert Studienplätze. Geplant ist die Akkreditierung der Abschlüsse nach Medizinalberufegesetz. Zugleich aber soll die Ausbildung dem forschungsorientierten Standard der ETH entsprechen.
Inhaltlich sind mehrere Schwerpunkte vorgesehen, insbesondere

  • biomedizinische Bildgebung und Engineering,
  • Medizin-Informatik,
  • personalisierte Medizin,
  • molekulare Gesundheitswissenschaften,
  • Genetik.

Auf der anderen Seite tragen die Partneruniversitäten – Uni Basel, Uni Zürich, Università della Svizzera italiana – innerhalb des neuartigen komplementären Studiengangs dazu bei, die Anzahl klinischer Forschender und Mediziner mit Spezialwissen in Naturwissenschaften und Technik zu erhöhen.

«Hochschulen planen neuartigen Studiengang in Medizin»: Zur Mitteilung der ETH Zürich, 11. September 2015

Zu den Zielen des Projekts gehört es auch, neue interdisziplinäre Fachkompetenzen auszubilden und die Umsetzung von neuen Forschungsergebnissen in die klinische Anwendung zu verbessern.
Im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» stellte ETH-Präsident Lino Guzzella in Abrede, dass dem Bachelor dereinst mehr folgen könnte: «Einen ETH-Master, der für das Staatsexamen für Medizin qualifiziert, wird es nicht geben», sagte er. «Das würde keinen Sinn ergeben. Wollten wir einen Master anbieten, bräuchten wir eine eigene Klinik. Wir haben mit dem Universitätsspital Zürich aber bereits einen phantastischen Partner. Wir haben andere Master-Studiengänge im medizinischen Bereich.» Nur führten diese in die Forschung, nicht in den Arztberuf.

«Es geht leider nicht anders»

Die ETH Zürich muss die Anzahl der Absolventen des neuen Bachelor-Studiengangs mit den Aufnahmekapazitäten der schweizerischen Medizinfakultäten auf Masterstufe abstimmen. Dazu wird auch eine Zulassungsbeschränkung benötigt – und entsprechend bedarf es einer Anpassung des Zulassungsartikels im ETH-Gesetz.
«Es geht leider nicht anders», sagte Lino Guzzella zur NZZ: «Sonst würden alle Kandidierenden, die keinen Platz an einer anderen Universität erhalten haben, bei uns vor der Türe stehen. Und schliesslich wollen wir nicht mehr Bachelor-Studierende aufnehmen, als die Partneruniversitäten nachher im Master aufnehmen können.»
Ganz klar sei aber, dass der Numerus Clausus an der ETH nur für die neue Medizin-Ausbildung gelten soll.
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