KSBL: E-Mail-Flut ans Management wegen Nullrunde?

Das Kantonsspital Baselland will für 2017 keine Lohnerhöhungen gewähren. Jetzt muss wohl ein Schiedsgericht entscheiden.

, 30. Januar 2017 um 09:41
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Für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gibt es 2017 eine Nullrunde. In einem Bericht der «bz Basel» bezeichnet der Pflege-Berufsverband SBK Basel dies als «nicht akzeptabel». 
Man wolle den Entscheid anfechten – gemeinsam mit dem Assistenz- und Oberärzte-Verband VSAO, der Gewerkschaft Syna und dem Verband Personal öffentlicher Dienste. «Wir werden an das Schiedsgericht gelangen», heisst es beim SBK. 

Warum eine Nullrunde?

Vergangene Woche erhielten KSBL-Angestellte an allen drei Standorten ein Flugblatt in die Hand gedrückt. «Reagieren Sie noch heute!», stand darauf. Man solle KSBL-CEO Jürg Aebi und Verwaltungsrats-Präsident Werner Widmer seinen Unmut mitteilen, dann folgten deren E-Mail-Adressen.
Für den Entscheid über die Lohnentwicklung waren dem Bericht zufolge «verschiedene Faktoren» massgebend. Unter anderem: 
  • die wirtschaftliche Lage und die zu erwartende finanzielle Entwicklung des KSBL (im letzten Geschäftsjahr 2015 hatte die Gruppe einen Verlust von 7,8 Millionen Franken ausgewiesen);
  • die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Negativ-Teuerung);
Immerhin: Die Negativ-Teuerung ans Personal weiterzugeben, scheint in der Deutschschweiz noch nicht verbreitet zu sein. Anders in der Romandie: Dort haben vor rund einem Jahr die Genfer Privatspitäler die Löhne der Teuerungsrate angepasst – als Schweizer Premiere. Ein Beispiel, das vor kurzem auch am Hôpital du Jura Schule machte.

Psychiatrie und USB erhöhen

Anders als beim KSBL sieht es bei den Mitarbeitenden der Psychiatrie Baselland aus. Die Lohnsumme steigt dort um 0,4 Prozent. Auch das Universitätsspital Basel (USB), der künftige Partner des KSBL, erhöht die Saläre um 0,9 Prozent. 
Letzte Woche ist darüber hinaus bekannt geworden, dass auch die öffentlichen Spitäler im Kanton Bern die Lohnsumme um 0,5 Prozent erhöhen. Diese Steigerung gilt ab April 2017; die Lohnsumme wird dort individuell verteilt.
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