Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugen nicht zwingend übernehmen

Fett an den Beinen ist nicht unbedingt eine Krankheit. Die Krankenkasse Swica hat sich deshalb zu Recht geweigert, einer 47-jährigen Frau die Fettabsaugung aus der Grundversicherung zu zahlen.

, 9. Oktober 2019 um 04:05
image
  • ärzte
  • versicherer
  • gericht
Eine 47-jährige Frau wollte, dass ihre Krankenkasse, die Swica, die Kosten für eine Fettabsaugung übernehme. Die Kasse weigerte sich. Deren Begründung: Die Beschwerden hätten «keinen Krankheitswert». Und die Frau habe die konservativen Behandlungsmethoden nicht ausgeschöpft.
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gab der Krankenkasse recht: Übliche und erträgliche Abweichungen von Ideal- oder Normvorstellungen seien in der Tat keine Krankheit.

Schmerzen und Schwellungen?

Bei seinem Entscheid hielt sich das Gericht an die Vorgaben, die gelten, wenn die Krankenkassen die Kosten für eine operative Brustverkleinerung übernehmen müssen. Das ist nur dann der Fall, wenn die übergrosse Brust körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert verursacht.
Die betroffene Frau argumentierte vor Gericht, dass ihre Beine wegen der Fettansammlung im Verlaufe des Tages jeweils stark angeschwollen seien, und dass sie deswegen unter Schmerzen an den Beinen gelitten habe. Diese Schmerzen hätten sich trotz Diäten, Yogaübungen, Nordic Walking, Schwimmen und Fitness verschlimmert. Auch Massagen, Lymphdrainagen und Stützstrümpfe hätten nichts genützt.

Vertrauensärztin zweifelte an der Durchführung von Therapien

Die Vertrauensärztin der Swica bezweifelte allerdings vor Gericht, dass die Frau diese Therapien tatsächlich ausgeschöpft habe. Sie schloss aus den Akten, dass die 152 cm grosse und 53 Kilogramm schwere Frau die Operation aus ästhetischen Gründen habe durchführen lassen.
Unter Umständen müssen die Krankenkassen zwar auch das Beheben von ästhetischen Mängeln bezahlen, aber nur dann, wenn diese wiederum Beschwerden verursachen.

Keine Verunstaltung festgestellt

Das Gericht konnte auf den vorgelegten Fotos «bei objektiver Betrachtungsweise» aber keine «entstellenden Verunstaltung des äusseren Erscheinungsbildes» feststellen. Auf Grund der Fotos stellte das Gericht vielmehr «einen nicht besonders grossen Hüftumfang und nicht besonders ausgeprägte Beinvolumina» fest. Einen ausgeprägten Befund, etwa mit deformierenden Hautlappen und -wülsten, konnte das Gericht auf den Bildern nicht erkennen.
Zudem seien ausschliesslich die Ober- und die Unterschenkel und damit Bereiche des Körpers betroffen, welche üblicherweise von Kleidung bedeckt sind. Die Swica habe sich deshalb zu Recht geweigert, die Kosten für die Fettabsaugung zu übernehmen.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Zusatzversicherungen: Helsana meldet weitgehende Einigung in Genf und Waadt

Nach langem Ringen hat sich Helsana mit mehreren Westschweizer Kliniken auf eine tarifkonforme Lösung geeinigt. Für Halbprivat- und Privat-Versicherte entfällt damit die bisherige Kostenübernahme-Lücke.

image

Keine Franchise mehr für Impfungen: Kassen sind skeptisch

Ab nächstem Jahr müssen die Krankenversicherungen mehr Kosten übernehmen. Unter anderem fürs Impfen.

image

Krankenkasse muss Pflege von Angehörigen nicht zahlen

Ein Spitex-Verein verliert vor Bundesgericht: Weil er pflegende Angehörige mangelhaft beaufsichtigt hat, muss die ÖKK-Versicherung keine Kosten übernehmen.

image

Spital hilft seinem Arzt nach Verurteilung

Der Arzt, der verurteilt wurde, weil er eine Patientin nicht genug überwacht habe, zieht das Urteil weiter. Das Spital unterstützt ihn dabei.

image

Sanitas muss keine Gesichts-OP für Transsexuelle bezahlen

Das Bundesgericht urteilte: Kinn und Lippenpartie der betroffenen Frau sähen nicht typisch männlich aus. Deshalb sei eine Korrektur kein Fall für die Grundversicherung.

image

Zwei neue Ärztinnen in Hasliberg

Ab 1. Mai 2025 verstärken Dr. med. Stefanie Zahner-Ulrich und Dr. med. (SRB) Sonja Krcum Cvitic das Team der Rehaklinik Hasliberg. Mit ihren fundierten Erfahrungen in Allgemeiner Innerer Medizin bzw. Physikalische Medizin und Rehabilitation erweitern sie gezielt die medizinische Kompetenz der Klinik

Vom gleichen Autor

image

«Das Inselspital ist noch lange nicht über den Berg»

Das Inselspital wartete mit guten Meldungen auf. Doch der Insel-Kritiker Heinz Locher gibt keine Entwarnung.

image

So entgehen Sie dem Hochstapler-Syndrom

Viele Ärztinnen und Ärzte überfordern sich – und glauben dann selber, dass sie über ihrem Können spielen. Das ist schlecht für die Psyche.

image

Im Schaufenster stehen vor allem unwirksame Medikamente

Bieler Ärzte schlagen eine neue Etikette für rezeptfreie Arzneimittel vor. Sie soll zeigen, wie verlässlich die Wirksamkeit nachgewiesen worden ist.