Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugen nicht zwingend übernehmen

Fett an den Beinen ist nicht unbedingt eine Krankheit. Die Krankenkasse Swica hat sich deshalb zu Recht geweigert, einer 47-jährigen Frau die Fettabsaugung aus der Grundversicherung zu zahlen.

, 9. Oktober 2019 um 04:05
image
  • ärzte
  • versicherer
  • gericht
Eine 47-jährige Frau wollte, dass ihre Krankenkasse, die Swica, die Kosten für eine Fettabsaugung übernehme. Die Kasse weigerte sich. Deren Begründung: Die Beschwerden hätten «keinen Krankheitswert». Und die Frau habe die konservativen Behandlungsmethoden nicht ausgeschöpft.
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gab der Krankenkasse recht: Übliche und erträgliche Abweichungen von Ideal- oder Normvorstellungen seien in der Tat keine Krankheit.

Schmerzen und Schwellungen?

Bei seinem Entscheid hielt sich das Gericht an die Vorgaben, die gelten, wenn die Krankenkassen die Kosten für eine operative Brustverkleinerung übernehmen müssen. Das ist nur dann der Fall, wenn die übergrosse Brust körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert verursacht.
Die betroffene Frau argumentierte vor Gericht, dass ihre Beine wegen der Fettansammlung im Verlaufe des Tages jeweils stark angeschwollen seien, und dass sie deswegen unter Schmerzen an den Beinen gelitten habe. Diese Schmerzen hätten sich trotz Diäten, Yogaübungen, Nordic Walking, Schwimmen und Fitness verschlimmert. Auch Massagen, Lymphdrainagen und Stützstrümpfe hätten nichts genützt.

Vertrauensärztin zweifelte an der Durchführung von Therapien

Die Vertrauensärztin der Swica bezweifelte allerdings vor Gericht, dass die Frau diese Therapien tatsächlich ausgeschöpft habe. Sie schloss aus den Akten, dass die 152 cm grosse und 53 Kilogramm schwere Frau die Operation aus ästhetischen Gründen habe durchführen lassen.
Unter Umständen müssen die Krankenkassen zwar auch das Beheben von ästhetischen Mängeln bezahlen, aber nur dann, wenn diese wiederum Beschwerden verursachen.

Keine Verunstaltung festgestellt

Das Gericht konnte auf den vorgelegten Fotos «bei objektiver Betrachtungsweise» aber keine «entstellenden Verunstaltung des äusseren Erscheinungsbildes» feststellen. Auf Grund der Fotos stellte das Gericht vielmehr «einen nicht besonders grossen Hüftumfang und nicht besonders ausgeprägte Beinvolumina» fest. Einen ausgeprägten Befund, etwa mit deformierenden Hautlappen und -wülsten, konnte das Gericht auf den Bildern nicht erkennen.
Zudem seien ausschliesslich die Ober- und die Unterschenkel und damit Bereiche des Körpers betroffen, welche üblicherweise von Kleidung bedeckt sind. Die Swica habe sich deshalb zu Recht geweigert, die Kosten für die Fettabsaugung zu übernehmen.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Ein wegweisendes Urteil für Krankenversicherer: Bahn haftet

Eine Krankenkasse kann von einem Bahnunternehmen die Heilungskosten zurückverlangen, wenn ein Fahrgast unverschuldet gestürzt ist.

image

Der Fehltritt einer KPT-Firma: Vermittler hinterging Neukunden

Die neue Vermittlungsfirma der KPT-Krankenkasse nutzte unlautere Methoden, um neue Versicherte zu gewinnen.

image

Kanton unterstützt Arztpraxis mit knapp 1,5 Millionen Franken

Um die Attraktivität des Hausarztberufs zu verbessern, spricht der Kanton Aargau Geld für eine Hausarztpraxis im Spital Muri.

image

EIZO-Lösung für ein Elektrophysiologie-Labor der nächsten Generation

Das neue hochmoderne Elektrophysiologie-Labor ist zu einer Ikone des Imelda- Krankenhauses in Bonheiden geworden. Das EP-Labor besteht aus drei Elementen: einem Operationsbereich, einem Kontrollraum und einem Serverbereich. Welche Anforderungen hatte das Krankenhaus? Lesen Sie hier die ganze Story.

image

Lässt sich der Blutzuckerspiegel bald mit einer Smartwach messen?

Schweizer Forschende haben eine Methode entwickelt, bei der sich mittels maschinellen Lernens und Smartwatch-Daten Unterzuckerungen erkennen lassen.

image

Gregor Kocher wird Chefarzt Thoraxchirurgie in Basel

Das privat geführte Claraspital in Basel hat Gregor Kocher zum Chefarzt Thoraxchirurgie ernannt. James Habicht wird ihn als Konsiliararzt unterstützen.

Vom gleichen Autor

image

Kantonsspital kauft Aktien einer Digital-Plattform

Was Medinside vor einer Woche angekündet hat, ist nun geschehen: Das erste öffentliche Spital steigt bei «Compassana» ein.

image

Auch für Pflege zuhause gelten Ruhezeiten

Keine Chance für einen SVP-Vorstoss, das Arbeitsgesetz für Betreuung und Pflege zuhause aufzulockern: Der Bundesrat blieb hart.

image

Zwei der grössten Psychiatrie-Kliniken wollen fusionieren

In Bern bahnt sich eine Elefantenhochzeit an: Die zwei eh schon grössten Kliniken wollen sich zu einer vereinigen.