Komplementärmedizin? Ja dann halt…

Der Bundesrat will vier Alternativmedizin-Methoden in der Grundversicherung nun definitiv der Schulmedizin gleichstellen. Das regt offenbar keinen mehr recht auf.

, 29. Juni 2016 um 08:00
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  • komplementärmedizin
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Eigentlich ist es ja bemerkenswert: Im Nachbarland Deutschland, aber auch in den angelsächsischen Ländern steigt der Druck auf die Alternativ-Medizin. Dort laufen ernsthafte Debatten zur Frage, ob man es denn da mit unlauteren Geschäftsmethoden zu tun hat und ob gesetzlich eingeschritten werden müsste.
In der Schweiz geht es in die andere Richtung. Bekanntlich will der Bundesrat vier komplementärmedizinische Methoden der Schulmedizin gleichstellen – Behandlungen der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), der Homöopathie und der Phytotherapie sollen grundsätzlich über die Grundversicherung abgerechnet werden können. So ist es provisorisch bis 2017 geregelt, und dieser Zustand soll danach verstetigt werden.

«Die Fronten sind aufgeweicht»

Im Hintergrund steht ein Volksentscheid, den die Regierung nun umsetzen muss: Die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» war 2009 von zwei Dritteln der Stimmbürger und in allen Kantonen angenommen worden.
Ende dieses Monats endet nun die Vernehmlassung für die Verordnung, und der «Tages-Anzeiger» hat die Eingaben ausgewertet. «Die Fronten sind aufgeweicht», so das Fazit der Zürcher Zeitung: «Von der Inbrunst, mit der noch vor wenigen Jahren um den Status der Komplementärmedizin gestritten wurde, ist heute nicht mehr viel zu spüren.»
So schreibt die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM), dass sie sich der vorgeschlagenen definitiven Regelung nicht widersetze. Für die Komplementärmedizin müssten einfach die gleichen Kriterien gelten wie für die anderen medizinischen Fachbereiche. 
Die FMH hat ihre Stellungnahme noch nicht eingereicht, aber wie Yvonne Gilli vom FMH-Vorstand zum Tagi sagte, anerkenne man, dass das Vertrauensprinzip auch für die Komplementärmedizin gelten soll: «Die WZW-Kriterien müssen jedoch erfüllt und die Qualität gewährleistet sein.»
Während bei den Kassen auf der einen Seite Curafutura «grundsätzlich» die Vorschläge des Bundes begrüsst, wehrt sich Santésuisse gegen die Gleichbehandlung: «Es ist von einer Verschiebung von bisher über die Zusatzversicherungen finanzierten komplementärmedizinischen Leistungen zur Grundversicherung auszugehen», so Sandra Kobelt, Santésuisse-Leiterin Politik und Kommunikation, zum «Tages-Anzeiger».
Die Gesundheitsdirektoren-Konferenz GDK, die SP, CVP, Grüne und Grünliberale sprechen sich wiederum für den Einbezug der vier Alternativmethoden aus. Einzig die SVP lehnt die Vergütung der Komplementärmedizin durch die Grundversicherung ab.
Offen ist dabei natürlich, ob sich hier eine höhere Akzeptanz der Komplementärmedizin spiegelt – oder ob die Vertreter aus Ärzteverbänden, Versicherungswirtschaft und Politik einfach auf dem Standpunkt sind, dass es nach dem Volksentscheid von 2009 ohnehin nicht mehr viel zu deuteln gibt. 
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