2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Keine Facebook-Freundschaften mit Patienten!
Die FMH schafft Übersicht und veröffentlicht eine Liste mit Sorgfalts- und Diskretions-Regeln für Ärzte im Internet. Zum Beispiel: Keine Privatgeräte für Patientenbilder. Oder: Googeln Sie sich selber wieder mal.
, 18. Mai 2016 um 09:20Faustregel: Was gehört in ein Bewerbungsgespräch?
- Patientenbezogene Informationen und Bilder sollen in Sozialen Medien sehr zurückhaltend und nach Möglichkeit mit dem Einverständnis der Patienten verwendet werden.
- Für Fotos oder Videos von Patienten sollen keine Geräte verwendet werden, die man auch privat nutzt.
- Persönliche Daten über Patienten sollte man in Beiträgen – etwa Fallbeschreibungen – und Dokumentationen weglassen.
- Bei Bildern sollte man auch auf die Metadaten achten – also: Welche Informationen werden zusammen mit dem Bild abgespeichert?
- Zu beachten sei auch, dass all diese Punkte auch für Präsentationen an Kongressen oder Weiterbildungen gelten – denn die Materialien werden häufig auch im Internet aufgeschaltet.
- Der patientenbezogene fachliche Austausch mit Berufskollegen darf in Sozialen Medien nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen geführt werden.
- auf Facebook oder in andern Sozialen Medien einen rein beruflichen Account der Praxis oder des Spitals zu betreiben – getrennt vom privaten Account und mit aussschliesslich professionellen Informationen.
- Mit Patienten sollte man nur über professionell-berufliche Accounts kommunizieren.
- «Freundschaftsanfragen» von Patienten auf privaten Accounts sind soweit wie möglich zurückzuweisen.»
- dass die Regeln Standesordnung bezüglich kollegialem Verhalten auch in Sozialen Medien und im Internet gelten;
- auch seien ärztliche Kollegen, Medizinstudierende sowie andere Gesundheitsfachpersonen mit unangemessenen Auftritten, Verhalten oder Beiträgen in Sozialen Medien wenn möglich auf das problematische Verhalten aufmerksam zu machen;
- Die Regeln des professionellen Auftrittes und Verhaltens und insbesondere das Verbot unsachlicher, unwahrer oder das Ansehen des Arztberufes beeinträchtigender Werbung gelten auch bei Facebook & Co.
- Fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet sollten korrekt, aktuell, professionell sowie verständlich gestaltet sein.
- Konkrete Empfehlungen und Behandlungshinweise sollte man – wenn überhaupt – nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgeben.
- Auch sollte man sich selber regelmässig «googeln», also im Internet Beiträge zur eigenen Person suchen und überprüfen.
- die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre in den Sozialen Medien möglichst auf bestimmte Gruppen einzuschränken und die höchste Vertraulichkeitsstufe auszuwählen;
- die üblichen Sicherheitsmassnahmen auch in sozialen Medien umzusetzen (beispielsweise sichere Passwörter mit periodischem Wechsel).
- Insbesondere wird empfohlen, mobile Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mit Patienteninformationen oder einem Zugang zu elektronischen Krankengeschichten zu schützen und zu sichern.
- Vertrauliche medizinische Informationen nur über sichere Verbindungen oder in verschlüsselten Dokumenten auszutauschen.
Artikel teilen
Loading
Comment
Die Menschen fühlen sich so gesund wie vor Corona
Die Covid-Turbulenzen konnten der gesundheitlichen Selbstsicherheit von Herrn und Frau Schweizer wenig anhaben: Dies besagen neue Daten.
Immer mehr Pillen – und immer mehr Komplementär-Medizin
Der Gebrauch von Schmerzmitteln hat sich in den letzten drei Jahrzehnten verdoppelt. Der Gebrauch von Physiotherapie ebenfalls. Und so weiter.
Erste Transplantation mit«DaVinci-Xi-System» am Kantonsspital St. Gallen
Erstmals wurde am KSSG die Niere eines Lebendspenders mit Hilfe chirurgischer Robotik entnommen.
Effizienz durch digitale Prozesse
Schwarzwald-Baar Klinikum meistert Hürden der Anbindung von HYDMedia an das LE-Portal
Knieprothetik: KSBL setzt auf J&J Robotertechnik
Damit kann eine noch höhere Präzision erreicht werden.
Diese klinischen Studien könnten 2024 den Durchbruch schaffen
Neue Impfungen, eine Stammzelltherapie, ein vielfältiger Einsatz von Künstlicher Intelligenz: All das könnte sich demnächst durchsetzen.
Vom gleichen Autor
Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise
Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.
Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung
Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.
Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding
Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.