Kantone an den Verhandlungstisch: Ja, aber – oder Nein, danke?

«Die Kantone müssen Tarifpartner sein»: Dies sagte der KVG-Experte Markus Moser hier. Nur so werden sie einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen Hand bieten. Was sagen die Krankenkassen, Spitäler und Ärzte dazu?

, 20. Dezember 2017 um 22:39
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Die Kantone zahlen 55 Prozent der stationären Kosten. Falls aber der Patient im Spital nur ambulant behandelt wird, bezahlen sie nichts. Das ist soweit bekannt.
Bekannt ist ebenfalls, dass diese ungleiche Finanzierung sachlich nicht zu begründen ist. Und doch lassen die Kantone – und hier insbesondere der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger – nicht mit sich reden. 

AVOS statt EFAS

Die Kantone wollen nichts wissen von Monismus, EFAS oder Dual fix über alles – wie immer all die Modelle heissen. Sie wollen AVOS: ambulant vor stationär.
Damit sich das ändert, müssten Kantone Tarifpartner sein: Das sagt der Jurist Markus Moser, der in der Ära Ruth Dreifuss die Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung im Bundesamt für Sozialversicherungen leitete. Denn solange die Kantone bei den Tarifverhandlungen nicht mitwirken könnten, werden sie nicht bereit sein, für ambulante Leistungen zu bezahlen, so Moser gegenüber Medinside

Im Januar befindet die Gesundheitskommission

Im Parlament ist eine Subkommission Monismus damit beschäftigt, Lösungen zu erarbeiten. Im Januar will Kommissionspräsidentin Ruth Humbel der nationalrätlichen Gesundheitskommission Vorschläge unterbreiten. Dann wird sich weisen, ob ein oder mehrere Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt werden.
Auf die Frage, was FMH, Santesuisse, Curafutura und Hplus von Mosers Forderung halten, gibt es unterschiedliche Antworten. 
  • Santésuisse hält nichts davon, weil die Kantone schon heute eher zu viele Hüte tragen. 
  • Für Hplus wäre der Vorschlag prüfenswert, sofern die Kantone dann für eine einheitliche Finanzierung zu haben wären. 
  • Curafutura sieht keinen Grund dazu, den Kantonen einen Platz am Tisch der ambulanten Versorgung freizumachen, solange diese sich bei der Finanzierung von EFAS so vornehm zurückhalten. 

Gemäss FMH kann man darüber diskutieren. 

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    Das sagt Verena Nold, Santésuisse

    Die Kantone verfügen heute schon über viele Hüte. So sind sie für die Spitalplanung zuständig und bestimmen, welche Spitäler die Krankenversicherer aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen müssen. Die Kantone sind ebenfalls Zulassungsbehörde für ambulante Leistungserbringer und bestimmen, welche Leistungserbringer die Krankenversicherer aus der OKP zu bezahlen haben. Es gibt also schon heute genügend Gründe, weshalb sich die Kantone an den ambulanten Kosten beteiligen sollten. Eine zusätzliche Rolle als Tarifpartner ist nicht notwendig, das wäre dann definitiv ein Hut zu viel.

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    Das sagt Bernhard Wegmüller, Hplus

    Falls mit einer solchen Anpassung die Kantone einverstanden wären mit einer einheitlichen Finanzierung, wäre der Ansatz aus unserer Sicht durchaus prüfenswert. Die Kantone selber haben aber bisher ja nicht verlangt, dass dies für ihre Unterstützung von EFAS die notwendige Bedingung wäre. Das Dreiergespann Versicherer, Kantone und Leistungserbringer scheint weniger blockadegefährdet als das paritätische bilaterale Konstrukt im ambulanten Bereich. Ob aber die heutigen Differenzen bei den ambulanten Tarifstrukturverhandlungen durch einen zusätzlichen Partner vereinfacht oder noch weiter erschwert würden, lässt sich aber kaum voraussagen.

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    Das sagt Pius Zängerle, Curafutura

    Wir sehen keinen Grund dazu, den Kantonen einen Platz am Tisch der ambulanten Versorgung freizumachen, solange diese sich bei der Finanzierung von EFAS so vornehm zurückhalten. Es wäre übrigens falsch zu behaupten, die Kantone hätten gar nichts zu sagen, denn schon heute belegen die Kantone ihren Platz bei den stationären Tarifen. Sie besetzen im Verwaltungsrat von Swiss DRG insgesamt drei Sitze. Darüber hinaus müssen die Kantone die Tarife genehmigen und haben damit bereits heute Veto-Recht. Mit EFAS könnten sich die Versicherer eine Tariforganisation nach dem Vorbild von Swiss DRG auch für den Arzttarif für den ambulanten Bereich vorstellen.

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    Das sagt Jürg Schlup, FMH

    Die Kantone haben bereits heute im ambulanten Bereich verschiedene Einflussmöglichkeiten. Inwiefern diese heutige Rolle der Kantone in der ambulanten medizinischen Versorgung im Rahmen einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen verändert oder ergänzt werden müsste, soll diskutiert werden.

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