Alain Berset steht unter medialem Beschuss

Die «Weltwoche» erhebt scharfe Vorwürfe gegen den Gesundheitsminister. Unter anderem geht es um einen nicht angemessenen Arbeitseinsatz von Bundesangestellten.

, 16. September 2021 um 17:00
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Die verhängnisvolle Beziehung zwischen Alain Berset (49) und einer Frau im Jahr 2012 sorgt erneut für Schlagzeilen. Die «Weltwoche» (Abopflicht) schildert die Ereignisse ausführlich in einem vierseitigen Beitrag in der aktuellen Ausgabe. Dabei ahnt Autor Christoph Mörgeli eine Neubeurteilung des Falles. Das Wochenmagazin, das nicht auf Details verzichtet, stützt sich dabei auf Strafakten, die dem Blatt vorliegen.

Bewältigung der Affäre auf Kosten der Steuerzahler

Zum Beispiel steht der Vorwurf im Raum, dass sich unter anderem EDI-Generalsekretär Lukas Bruhin persönlich mit dieser privaten Angelegenheit Bersets befasst haben soll. So soll Bruhin offenbar in schriftlichem und telefonischem Kontakt mit der Frau gewesen sein. 
Die «Weltwoche» kritisiert konkret, dass die Bewältigung von Bersets Affäre zu einem beträchtlichen Teil auf Kosten der Steuerzahler und der Bundesämter lief. «Die Bereinigung der ausserehelichen Affäre Bersets erzeugte einen hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand in der Bundesverwaltung», schreibt die «Weltwoche». 

Verurteilt wegen versuchter Erpressung 

Ob dieser Vorwurf und die weiteren Anschuldigungen zutreffen, ist nicht erwiesen. Der Kommunikationsdienst des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) hat eine Frist für eine Stellungnahme bis am Donnerstagabend unbeantwortet verstreichen lassen. Inzwischen haben mehrere Zeitungen darüber berichtet. Und die Politik sowie die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlamentes wollen sich nun der Sache vertieft annehmen.
Bereits seit ein paar Monaten ist bekannt, dass die Bundesanwaltschaft die Frau im vergangenen Jahr wegen versuchter Erpressung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilte. Sie soll sich zudem zu Stillschweigen und einem Kontaktverbot verpflichtet haben – und musste sämtliche den Fall betreffende Dokumente löschen. Ansonsten drohen ihr gemäss «Weltwoche» eine Konventionalstrafe und Schadensersatzforderungen.

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