Gesundheitskommission unterstützt Efas

Die Gesundheitskommission schickt die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (Efas) in die Vernehmlassung.

, 23. April 2018 um 05:00
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  • politik
  • ambulant vor stationär
  • praxis
Die Gesundheitskommission des Nationalrates will die Neuordnung der Finanzierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Künftig sollen auch die Kosten im ambulanten Bereich zwischen den Krankenversicherern und Kantonen aufgeteilt werden.
Die von der Subkommission Monismus erarbeitete Vorlage kommt in den kommenden Monaten in das Vernehmlassungsverfahren, wie es in einer Mitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit heisst. Im Frühjahr 2019 soll die Vorlage dann bereit sein für den Nationalrat.

Risikoausgleich oder kostenbasierte Einspeisung?

Für Diskussion dürfte die Frage sorgen, über welche Wege die Kantonsgelder in den ambulanten Bereich fliessen sollten. Darin sind sich die Krankenversicherer uneinig: Für Curafutura soll die Verteilung der Beiträge via «Risikoausgleich» stattfinden. Santéuisse hingegen bevorzugt eine «kostenbasierten Einspeisung», bei der die Kantone rund 25 Prozent der Rechnungen übernehmen.
Die Kantonalen Gesundheitsdirektoren lehnen Efas bislang mehrheitlich ab. Man wolle nicht jährlich Gelder ohne Kontrolle ausgeben, so das Hauptargument. Die Kantonen fordern die Möglichkeit, die Ausgaben der bis zu zehn Milliarden Franken zu steuern. 
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