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Ein EPD hätte den Tod wohl verhindern können
Hausärzte sind nicht verpflichtet, selber die Krankenakten ihrer Patienten zu beschaffen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Das Gericht bestätigt den Freispruch eines Aargauer Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
, 2. Dezember 2021 um 08:19Trotz Aufforderung untätig geblieben
Keine Pflicht, selber aktiv zu werden
- Urteil vom 28. Oktober 2021 6B_727/2020
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