Kantonsspital Glarus: Regierung will neue Eigentümerstrategie

Der Glarner Regierungsrat hat in seiner Funktion als Aktionärsvertreter des Kantonsspitals sieben neue strategische Ziele definiert – aus Sicht des Spitaleigentümers.

, 21. August 2017 um 08:11
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Die Verselbstständigung des Kantonsspital Glarus (KSGL), die Spitalverordnung und die Leistungsvereinbarung hätten sich grundsätzlich bewährt, schreibt die Glarner Regierung in einem Bulletin. «Das KSGL entwickelte sich in den letzten Jahren erfreulich».
Allerdings soll die schwierige Mehrfachrolle des Kantons im Gesundheitswesen präziser geregelt und soweit möglich voneinander getrennt werden. Zudem soll die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) schrittweise von heute 4,5 auf 3,75 Millionen Franken im Jahr reduziert werden, heisst es weiter.

Mehrfachrollen besser klären 

Dem Landrat wird nun eine Änderung der Spitalverordnung unterbreitet. Mit der Änderung und dem Erlass einer Eigentümerstrategie sollen die Rollen des Kantons und des Kantonsspitals noch besser geklärt werden.
Die überarbeitete, neue Eigentümerstrategie:
  • Das KSGL gewährleistet die Spitalgrundversorgung im Kanton Glarus.
  • Das KSGL ist ein langfristig konkurrenzfähiger Leistungserbringer in der Spitalversorgung.
  • Das KSGL pflegt eine starke regionale Verankerung des Spitalbetriebs.
  • Das KSGL nimmt seine Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt wahr.
  • Das KSGL erwirtschaftet ein ausreichendes Betriebsergebnis (EBIT) und einen ausreichenden Gewinn für die Deckung der Kapital- und Investitionskosten. Es verfügt über ein angemessenes Eigenkapital.
  • Das KSGL erhält, erneuert und betreibt seine Infrastruktur aus eigener Kraft nachhaltig.
  • Das KSGL erbringt gemeinwirtschaftliche Leistungen im Auftrag des Kantons qualitativ angemessen und nachhaltig. Der Kanton gewährt maximal die Kostendeckung.
Neben diesen Zielen enthalte die Eigentümerstrategie nähere Vorgaben für zehn Bereiche: Unternehmensstrategie, Leistungserbringung Qualität, Kooperationen, soziale Verantwortung und ökologische Verantwortung, finanzielle Ziele, Infrastruktur, Rechnungslegungsstandard und Risikomanagement) sowie Bestimmungen zum Beteiligungscontrolling (Austausch, Berichterstattung) und zur Ausübung der Eigentümerrolle.
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