Die dreijährige Tätigkeitspflicht ist das Problem

Bei einer nachgewiesenen Unterversorgung soll die dreijährige Tätigkeitspflicht für ausländische Ärztinnen und Ärzte aufgehoben werden.

, 13. Juli 2022 um 15:08
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«Die Pandemie hat schonungslos aufgezeigt, was schon seit langem die Realität ist: Es gibt zu wenige ambulante Grundversorger, sprich Haus- und Kinderärzte.» Das schreibt Josef Widler, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ). Und er schreibt dies in Form eines Notrufs an die National- und Ständeräte des Kantons Zürich.
Die AGZ ruft sie an, «dringend eine gesetzliche Lösung zu finden, damit Grundversorger ausländische Fachärzte anstellen können, wenn sie keinen inländischen Nachwuchs finden.»
Josef Widler verweist auch auf eine parlamentarische Initiative mit dem sperrigen Titel «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung».

Unterversorgung vermeiden

Sie ist am 20. Mai von der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) eingereicht worden. Darin hat die SGK beschlossen, eine Vorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, eine ärztliche Unterversorgung zu vermeiden. Eine solche droht als Folge der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Zulassungsvoraussetzungen.
Konkret sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dahingehend angepasst werden, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte bei einer nachgewiesenen Unterversorgung auch dann zugelassen werden, wenn sie keine drei Jahren an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Schweiz gearbeitet haben.
Für Josef Widler weist die Initiative zwar in die richtige Richtung, nur dauert dessen Umsetzung viel zu lange: «Es braucht eine Übergangsbestimmung, um das Ansinnen sofort umzusetzen.» 
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