In der Schweiz leiden rund
500'000 Personen an Diabetes – zirka 460'000 gehören zu den Typ-2-Diabetikern. Das bekannteste Syndrom an den Füssen von Patienten mit Diabetes Typ 2 (Diabetes mellitus) ist der diabetische Fuss, auch diabetisches Fussyndrom kurz DFS genannt, der durch offene Wunden und Infektionen gekennzeichnet ist.
Die Folge: Bei rund 1500 Diabetikern müssen in der Schweiz Füsse, Zehen oder Beine amputiert werden, Tendenz steigend. Dabei liessen sich viele der Fussamputationen durch die regelmässige medizinische Fusspflege verhindern.
Qualifiziertes Fachpersonal ist Mangelware
Derzeit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) diese nur, wenn sie von qualifiziertem Pflegefachpersonen durchgeführt wird. Die Krux: Die Nachfrage kann laut Medienmitteilung des Bundesrates nicht gedeckt werden, weil es an qualifiziertem Fachpersonal fehlt
Nun will der der Bundesrat den Mangel an qualifizierten Fachpersonen beheben und den Zugang zur medizinischen Fusspflege gewährleisten. Die Behandlungen durch speziell ausgebildete Podologinnen und Podologen sollen deshalb in Zukunft von der OKP vergütet werden.
Damit die Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der OKP abrechnen können, müssen sie durch den Kanton zugelassen sein und eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung vorweisen.
16 Millionen Franken Folgekosten
Ob und wie viele Sitzungen bei Personen mit Diabetes mellitus von der OKP vergütet werden, hängt davon ab, wie gross das Risiko für gesundheitliche Komplikationen am Fuss ist. Die medizinische Fusspflege für Diabetiker ohne dieses Risiko und für andere Erkrankungen werde von der OKP nicht vergütet, heisst es im Communiqué.
Dasselbe gilt für die einfache Fusspflege oder Pediküre, die ebenso von Podologinnen und Podologen durchgeführt wird. Wer Sehbehinderungen oder an einer eingeschränkten Beweglichkeit der Füsse leidet, kann die Pediküre nur vergüten, wenn sie von Pflegefachpersonen im Rahmen der Grundpflege erbracht worden ist.
Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Folgekosten nach Ablauf der ersten fünf Jahre von rund 16 Millionen Franken. Diese sollen sich nach weiteren fünf Jahren auf zehn Millionen Franken reduzieren.
Die Neuaufnahme der Podologie in die OKP erfordert Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Anpassungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bundesrat regelt Spitalkostenbeitrag
Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, einen Beitrag von 15 Franken pro Tag an die Kosten ihres Spitalaufenthalts zu leisten. Davon ausgeschlossen sind:
- Kinder bis 18 Jahre
- Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind
- Frauen mit Leistungen bei Mutterschaft
- Frauen für Leistungen bei Krankheit, Unfall und Geburtsgebrechen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt
Bisher unklar war, wie die Anzahl Tage für die Berechnung des Spitalkostenbeitrags durch die Versicherer zu ermitteln sind. Der Bundesrat hat entschieden, die KVV dahingehend zu präzisieren, dass die Versicherten den Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage leisten müssen.
Die neue Regelung des Spitalkostenbeitrags führt zu Mehrkosten bei den Versicherern von maximal 22 Millionen Franken pro Jahr. Die KVV-Anpassung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.