Das verlangen Kantone von Spitex-Patienten

Die Kantone verlangen von Spitex-Patienten eine finanzielle Beteiligung; die einen mehr, die anderen weniger und nochmals andere verlangen gar nichts.

, 15. Oktober 2021 um 14:21
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Geht man zum Arzt, in die Apotheke oder ins Spital, zahlt die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht sämtliche Kosten: eine Franchise von mindestens 300 Franken plus einen Selbstbehalt von maximal 700 Franken bleiben an den Patienten hängen. Das ist soweit bekannt.
Nicht überall durchgedrungen ist der Umstand, dass für die Spitex andere Regeln gelten: Neben Franchise und Selbstbehalt kommt zusätzlich noch eine Patientenbeteiligung hinzu, die von der Spitex-Organisation einkassiert und danach dem Kanton abgeliefert wird. Man könnte auch sagen: die Patientenbeteiligung ist der Selbstbehalt für die kantonale Restfinanzierung.

Maximal 15.35 Franken pro Tag

Die gesetzliche Grundlage dazu findet man in Artikel 25 KVG: «Der versicherten Person dürfen von den nicht von Sozialversicherungen gedeckten Pflegekosten höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages überwälzt werden. Die Kantone regeln die Restfinanzierung.»
Aktuell beläuft sich der maximale Pflegebeitrag auf 15.35 Franken pro Tag. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn die Kantone die Pflegeleistungen einheitlich vergüten würden. Im Kanton Zürich beispielsweise wollte der Regierungsrat den Patienten eine Beteiligung im höchstzulässigen Umfang überbinden. Doch der Kantonsrat reduzierte dann die Beteiligung auf die Hälfte des bundesrechtlichen Maximalbetrags. Dies ganz im Sinne von «ambulant vor stationär». 

So kommt man auf 15.35 Franken 

Aktuell beläuft sich der maximale Pflegebeitrag auf 15.35 Franken pro Tag. Das sind 20 Prozent von 76.90 Franken. Diese 76.90 Franken sind in Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zu finden. Danach zahlt die OKP für die Grundpflege 52.60; für die Behandlungspflege 63.00 Franken und für Abklärung und Beratung eben besagte 76,90 Franken pro Stunde.
Wie Zürich verfahren auch beide Basel, beide Appenzell, Graubünden und Schwyz. Der klamme und stark vom Finanzausgleich abhängige Kanton Bern verlangt das Doppelte, also bis zu 15.35 Franken pro Tag, jedoch bloss maximal 20 Prozent der verrechneten Kosten für Pflegeleistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Andere Kantone gehen über die 20 Prozent verrechneter Kosten hinaus und verlangen in jedem Fall 15.35 Franken für jeden Tag, an dem Pflegeleistungen nach KLV bezogen werden.
Gemessen an der Patientenbeteiligung bestätigen die Westschweizer Kantone ihren Ruf, sozialer und tendenziell eher links zu sein. Freiburg, Neuenburg, Waadt und Wallis verzichten gänzlich darauf, vom Patienten einen Selbstbehalt einzufordern. 
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