Covid-Vakzine: Wem steht ein Impfdispens zu? Ein Update

Reichen Allergien oder familiäre Vorerkrankungen aus, um sich von der Impfung befreien zu lassen? Werden Dispense überprüft und welchen gesetzlichen Grundlagen unterliegen Ärzte? FMH-Präsidentin Yvonne Gilli klärt auf.

, 13. Dezember 2021 um 14:00
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Impfkritiker, Impfskeptiker, Impfverweigerer, Verschwörungstheoretiker oder Esoteriker: Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – gegen eine Covid-Impfung ausgesprochen haben, stehen enorm unter Druck und werden dabei in alle möglichen Schubladen gesteckt. Bei der ganzen Auseinandersetzung rund um die Impfung geraten diejenigen Personen in Vergessenheit, die sich aus  gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Doch was bedeutet «aus gesundheitlichen Gründen»? Wem steht die Befreiung von der Impfung mit einem der zugelassenen Covid-Vakzine grundsätzlich zu und welchen gesetzlichen Grundlagen unterliegen Schweizer Ärzte betreffend das Ausstellen eines Dispens? Yvonne Gilli, Präsidentin des Berufsverbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und höchste Ärztin der Schweiz, nimmt in einem kurzen Interview mit Medinside Stellung:
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Yvonne Gilli, FMH-Präsidentin und die höchste Ärztin der Schweiz.
Frau Gilli, allergische Reaktionen, familiäre Vorerkrankungen oder unüberwindbare psychische Probleme: Wer kann grundsätzlich ein Impfdispens beantragen und wo? Gemäss der «Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19» des Bundes wird Allergikern eine Abklärung und Beratung durch einen Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie empfohlen.  
Eine Impfdispens kann bei jedem Arzt beantragt werden. In der Regel werden dies die Hausärztinnen und Hausärzte sein. Insbesondere bei Herz-Kreislauf-Krankheiten ist Covid-19 ebenfalls ein Risiko und es braucht eine Risikoabwägung zwischen Erkrankung und Impfung. Gegebenenfalls wird der Hausarzt eine spezialärztliche Beurteilung veranlassen.

Allergikern wird die Impfung mit dem vektorbasierten Impfstoff von Johnson & Johnson empfohlen. Bei den vektorbasieren Impfstoffen weiss man, dass diese zu Thrombosen, vor allem bei jüngeren Frauen, führen können. Was, sollten familiäre Vorerkrankungen vorliegen? Reicht dies für ein Impfdispens aus?

Es braucht immer eine individuelle Analyse der gesundheitlichen Risiken und des Nutzens. Diese Frage kann deshalb nicht generell beantwortet werden. Grundsätzlich gelten Kontraindikationen als Orientierung, welche auf der Basis des jetzigen Kenntnisstandes und der bisherigen Anwendung des jeweiligen Impfstoffes bekannt und beschrieben sind.

Der Impfstoff von Moderna kann bei unter 30-Jährigen unter anderem zu einer Myokarditis führen. Liegen Herzprobleme in der Familie – Grund genug für ein Impfdispens?

Auch diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern es braucht eine individuelle Bewertung.

Muss der Dispens den Krankenkassen gemeldet werden und werden diese eingehenden Dispense danach von einer Stelle überprüft? 

Der Dispens an sich wird/muss den Krankenkassen nicht gemeldet werden. Ein Impfattest wird von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen einer ärztlichen Konsultation ausgestellt. Diese wird den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Die Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung obliegt den Krankenkassen. In der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gilt für medizinische Behandlungen grundsätzlich das Vertrauensprinzip. Das heisst, die gesetzliche Vermutung, dass die von Ärztinnen und Ärzten vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich und somit OKP-pflichtig sind. Jedoch könnte ein Versicherer im konkreten Einzelfall zuhanden des Vertrauensarztes eine Begründung anfordern.

Wie kann verhindert werden, dass Corona kritische Ärzte impfkritischen Patienten ein Dispens ausstellen? Sind der FMH solche Ärzte überhaupt bekannt?

Ärzte unterliegen bei ihren Beurteilungen und Behandlungen der Sorgfaltspflicht und bei Mitgliedschaft in einer Standesorganisation auch den standesethischen Richtlinien. Vermutete Verletzungen können entsprechend beanstandet werden bei den kantonalen zuständigen Stellen wie etwa beim Kantonsärztlichen Dienst oder bei der Ombudsstelle der kantonalen Ärztegesellschaft. Der FMH sind keine solche Fälle bekannt.

Kann ein Impfdispens auch als nichtig erklärt werden? Wenn ja, von wem?

Der Impfdispens hat den Status eines ärztlichen Zeugnisses. Dieses stellt eine Urkunde dar, deren Inhalt wahr sein muss. Die vorsätzliche oder fahrlässige Ausstellung eines falschen Zeugnisses oder Berichts wäre strafbar und entsprechend auch von den zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu ahnden und ein falsches Zeugnis für ungültig zu erklären.

Sollten unüberwindbare psychische Probleme vorliegen, werden die Patienten an einen Psychiater weiterverwiesen. Dieser ist genauso wie der Hausarzt dazu befugt, ein Impfdispens auszustellen?

Ja, der Psychiater ist auf der Basis seiner Expertise ebenso dazu berechtigt, ein ärztliches Zeugnis auszustellen. Handelt es sich um eine Zuweisung durch den Hausarzt, so wird er diesen in der Regel über seine Beurteilung informieren.

Gesetzliche Grundlagen

Welchen gesetzlichen Grundlagen unterliegen Schweizer Ärzte betreffend das Ausstellen eines Impfdispens bei den zugelassenen Covid-Impfstoffen?
Die FMH konkretisiert die Frage wie folgt:
In der aktuellen Covid-19-Verordnung 3 ist in Art. 1.4.1 lit. l folgender Passus verankert:
«Der Bund übernimmt die Kosten für immunologische Analysen auf Sars-CoV-2-Antigene und für Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung gemäss diagnostischem Standard nur in folgenden Fällen:
(…)
l. bei Personen, die nachweisen können, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können; für den Nachweis ist ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich, die oder der über eine Bewilligung nach dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung verfügt;»
Ob im Einzelfall ein Impfdispens ausgestellt wird, obliegt der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt im Rahmen ihrer/seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte haben zudem gemäss dem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe Berufsausübungspflichten, die sie befolgen müssen.
Zur Impfempfehlung des Bundes geht es hier:

Lesen Sie weiter zum Thema:

Ärzte: Vorsicht mit Impfbefreiungs-Attesten
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