Bundesrat will Finanzierung der Prämienverbilligung ändern

Neu soll der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen einem Mindestprozentsatz der Gesundheitskosten entsprechen.

, 17. September 2021 um 10:00
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Der Bundesrat lehnt die «Prämien-Entlastungs-Initiative» der SP ab und legt einen Gegenvorschlag vor. Die Initiative der SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Der Bund soll dabei den überwiegenden Teil der Prämienverbilligung übernehmen. 
Die Prämienverbilligung geht an die Wohnbevölkerung in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; das betrifft rund 30 Prozent aller Versicherten. Die Landesregierung anerkennt das Problem der Belastung der Haushalte durch die Krankenkversicherungsprämien und will die Finanzierung der Prämienverbilligung «verbessern», wie der Bundesrat am Freitag mitteilt. 

Kompliziertes Modell als Basis

Der Entwurf sieht gemäss Botschaft an das Parlament vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur Prämienverbilligung leistet. Dieser soll einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten entsprechen.  
Dieser Prozentsatz werde davon abhängen, wie stark die Prämien nach der Verbilligung die Einkommen der 40 Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Der bereits von den Kosten abhängige Bundesbeitrag von 7,5 Prozent würde unverändert bleiben.
Machen die verbilligten Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens aus, beträgt der Mindestprozentsatz der Bruttokosten der OKP 5 Prozent. Machen sie 18,5 Prozent oder mehr des Einkommens aus, beträgt der minimale Prozentsatz 7,5 Prozent, wie der Beitrag des Bundes. Innerhalb dieser Grenzen erhöhe sich der Mindestprozentsatz linear. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten soll dieser 5 Prozent für alle Kantone betragen. 
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Screenshot Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Grosse Unterschiede je nach Kanton

2020 belief sich der Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken, jener der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Das sind rund 16 Prozent der OKP-Kosten. Allerdings sind die Anteile der Kantone sehr unterschiedlich: sie liegen zwischen 12 und 67 Prozent der Gesamtkosten. Während der letzten Jahre haben einige Kantone ihren Beitrag zur Senkung der Prämien zudem reduziert.
Der Gegenvorschlag hat für manche Kantone finanzielle Konsequenzen: Kantone mit hoher Prämienbelastung, moderaten Einkommen und niedrigen Prämienverbilligungsausgaben müssen mehr Mittel für die Prämienverbilligung aufwenden. Für andere Kantone bedeutet der Gegenentwurf keine Mehrkosten.
Die Kantone bestimmen gemäss Vorschlag weiterhin, welchen Versicherten sie die Prämien wie stark verbilligen und wie sie das Verfahren gestalten.

1,1 Milliarden Franken versus 600 Millionen Franken

Laut Schätzungen steigen bei Inkrafttreten des Gegenvorschlags im Jahr 2024 die Kosten für die Kantone um rund 600 Millionen Franken. Die durch die Initiative entstehenden Mehrkosten für die Kantone werden auf 1,1 Milliarden Franken geschätzt. Der Vorschlag des Bundesrates hat auch zum Ziel, dass die Kantone die Gesundheitskosten in ihrem Gebiet eindämmen.
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