Bundesrat will bei Organspende Widerspruchslösung

Die Regierung hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten» verabschiedet.

, 16. September 2019 um 07:34
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Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten» verabschiedet. Dieser sieht folgendes vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen.
Der Bundesrat schreibt, dass so die Versorgung mit Spendeorganen und die Chancen für Menschen, die auf ein Organ warten, verbessert werden sollen. Er spricht sich deshalb für einen Systemwechsel aus. Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, muss dies explizit festhalten. Dazu soll ein Register geschaffen werden, in dem ein Widerspruch einfach eingetragen werden kann. Die Bevölkerung soll breit über die neue Regelung und das Recht auf Widerspruch informiert werden.
Der Bundesrat schreibt weiter, er wolle sicherstellen, dass die Angehörigen einbezogen werden. Findet sich kein dokumentierter Wille, werden nach dem Vorschlag der Patienten wie bisher die Angehörigen befragt. Sie können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.

Initiative geht noch etwas weiter

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung. Weil sie die Rechte der Angehörigen aus der Sicht des Bundesrates nicht explizit regelt, lehnt die Landesregierung sie ab.
Der Gegenvorschlag der Regierung geht nun bis im Dezember in die Vernehmlassung.
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