Bundesgerichtsurteil Zur Rose: Was der Chef jetzt vorhat

Nach dem herben Rückschlag meldet sich der Chef der Online-Apotheke zu Wort. Er denkt jetzt über eine Umgehung des Bundesgerichtsurteils nach.

, 8. Oktober 2015 um 13:11
image
  • medikamente
  • apotheken
  • zur rose
  • walter oberhänsli
  • politik
Vor einer Woche hiess das Bundesgericht den Rekurs von Swissmedic und Pharmasuisse gut: Die Versandapotheke Zur Rose verstosse beim Handel mit rezeptfreien Medikamenten (C und D), für die keine ärztliche Verschreibung vorliegt, gegen das Heilmittelrecht, so das Urteil des obersten Schweizer Gerichts.
Jetzt denkt Walter Oberhänsli, der Chef von Europas grösster Versandapotheke, offenbar darüber nach, das ihm vom Bundesgericht letzte Woche auferlegte Verkaufsverbot von nichtrezeptpflichtigen Arzneien zu umgehen.

«Keine Trotzreaktion»

«Es ist völlig legal», sagte er der aktuellen Ausgabe der «Handelszeitung» (gedruckte Version), «dass Personen aus der Schweiz Präparate für sich selbst und in Mengen, die einen Monatsbedarf nicht übersteigen, im Ausland bestellen.»
Ob Oberhänsli seinen Schweizer Kunden konkret vorschlagen wird, statt bei seiner Schweizer Versandapotheke neu bei seinen Tochterfirmen im EU-Raum zu bestellen, will der Chef des Thurgauer Unternehmens aber nicht verraten: «Es gibt von mir keine Trotzreaktion», sagte er.

Interessenten-Datenbank vorhanden

Die «Handelszeitung» schreibt dazu: Zur Rose sei mit zwei Gruppenunternehmen in der EU ideal aufgestellt, um Patienten in der Schweiz aus dem Ausland heraus zu beliefern.
Zudem wisse Oberhänsli genau, welche Schweizer daran interessiert sein könnten. Vor einer Woche musste er bisherigen Bestellern einen Brief schreiben, dass er sie künftig nicht mehr mit rezeptfreien Medikamenten beliefern könne.

«Im Ausland bestellen»

Auf der Webseite der Online-Apotheke heisst es in einer Kundenmitteilung: «Rezeptfreie Arzneimittel können Sie weiterhin auf dem Versandweg beziehen, allerdings nur noch bei einer zugelassenen Versandapotheke im Ausland, wo Sie Arzneimittel in kleinen Mengen zum Eigengebrauch, und zwar ohne Rezept, bestellen können». 
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Efas: Das Referendum ist am Ziel

Das Volk wird voraussichtlich im September über die neue Gesundheits-Finanzierung abstimmen.

image

Schwindel-Medikament könnte bei tödlicher Krankheit helfen

Forschende des Inselspitals und der Uni Bern entdeckten das Potenzial eines altbewährten Medikaments gegen die seltene Niemann-Pick Typ C Krankheit.

image

Polymedikation: Grosse Unterschiede zwischen den Heimen

Rund 50’000 Menschen erhalten in den Schweizer Pflegeheimen mehr als 9 Wirkstoffe pro Woche.

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Ein Gruss aus der sozialistischen Planwirtschaft

Unklare Ziele, diffuse Verantwortung, aber viel Bürokratie: Der Qualitätsartikel im KVG ist ein fehlkonstruiertes Monster.

image

Neuer Lonza-Chef kommt vom kleinen Hersteller Siegfried

Der neue Chef von Lonza heisst Wolfgang Wienand. Er löst den Interims-Chef Albert Baehny ab.

image

Migros: 1,3 Milliarden Umsatz im Gesundheitswesen

Der Detailhandels-Konzern baut sein Healthcare-Netzwerk auch nach dem Abgang von Fabrice Zumbrunnen aus.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.