Neuer Apothekertarif soll ab Januar gelten

Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, Biosimilars zu fördern und die maschinelle Verblisterung zu berücksichtigen.

, 27. Juni 2024 um 14:36
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Symbolbild: Simone van der Koelen on Unsplash
Curafutura, Pharmasuisse sowie die Einkaufsgemeinschaft HSK und die CSS haben den neuen Apothekertarif dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. «Insgesamt bietet der neue Tarif mehr Transparenz und führt zur Steigerung der Qualität und Effizienz bei der Medikamentenabgabe an Patientinnen und Patienten und wird trotz zusätzlicher Leistungen kostenneutral eingeführt», kommentieren die Tarifpartner den Schritt in einem gemeinsamen Statement (hier, hier).
Der Tarif LOA V fördert die Abgabe von Biosimilars: Dazu wird die Substitutionsleistung neben den Generika auch auf die Biosimilars erweitert. Bisher war es nur möglich, die Substitution durch klassische Generika, nicht aber durch Biosimilars zu vergüten.
Weiter berücksichtigt der neue Tarif erstmals die maschinelle Verblisterung, die sich am individuellen Bedarf der Patienten ausrichtet. Dies soll die Sicherheit in Heimen fördern und helfen, die Medikamentenverschwendung zu bremsen.
Neu können zudem die Versandapotheken ihre pharmazeutischen Leistungen bei der Medikamentenabgabe abrechnen – es wird also ein neuer Vertriebskanal ins Tarifsystem integriert.
LOA V soll den Tarif LOA IV/1 ersetzen, der seit 2016 in Kraft ist und nicht mehr aktualisiert wurde. Die Einführung des neuen Tarifs wird nun per Anfang 2025 beantragt. Die Tarifpartner laden auch weitere Versicherer ein, sich anzuschliessen.
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