Aus dem provisorischen Ärztestopp wird ein definitiver

Nach dem Nationalrat ist auch der Ständerat dafür, dass der Zulassungsstopp für Ärzte dauerhaft ins Gesetz aufgenommen wird.

, 1. Dezember 2015 um 07:31
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Die Kantone können damit künftig die Zulassung von Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, benötigen keinen Bedürfnisnachweis. Das entspricht dem derzeit geltenden Recht. 
Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten führte. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016 aus.

Minimallösung durchgesetzt

Als Anschlusslösung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer Überversorgung einschränken können. Dieser Zulassungsstopp sollte nicht nur über Ärzte verhängt werden können, sondern auch über Apotheker, Chiropraktiker und andere ambulante Leistungserbringer. 
Diese Lösung hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat abgelehnt. Stattdessen soll als eine Art Minimallösung das geltende Recht dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden, das sich nur auf Ärzte bezieht. 
Angesichts der steigenden Kosten braucht es eine Steuerungsmöglichkeit, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Je höher die Ärztedichte sei, umso höher seien auch die Kosten pro Patient. 
Für Joachim Eder (FDP/ZG) kommt die Einschränkung der Zulassung einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich. Dies benachteilige junge Ärzte systematisch und blende die Qualität aus. Er äusserte Zweifel, ob die Kosten mit dem Ärztestopp wirklich gesenkt werden können.  

Klares Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung ging mit 32 zu 12 Stimmen aus. Nicht klar ist, ob die Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte, die längere Zeit an einer Schweizer Weiterbildungseinrichtung gearbeitet haben, mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Das werde wohl ein Gericht entscheiden müssen, sagte Bundesrat Alain Berset. 
Obwohl sich die Räte über den Ärztestopp im Grundsatz einig sind, muss der Nationalrat noch einmal über die Vorlage beraten. Grund ist eine Übergangsregelung.
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