Arzt muss weniger Geld zurückzahlen als gefordert

Statt fast drei Millionen muss ein Allgemeinpraktiker den Krankenkassen «nur» eine halbe Million Franken zurückzahlen.

, 18. August 2020 um 11:28
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Immer wieder kommen Fälle von «Überarztung» ans Licht. In einem aktuellen Fall muss ein Berner Arzt den Krankenkassen 500'000 Franken zurückzahlen. Ursprünglich verlangten die über 30 Versicherer allerdings 2,87 Millionen Franken zurück, für die Jahre 2013 bis 2015.
Der seit Jahren andauernde Streit zwischen dem Mediziner und den Kassen gelangte zwischenzeitlich bis vor das Bundesgericht (9C_67/2018). Dort gab man dem Allgemeinpraktiker Recht, dass bei den Berechnung der Durchschnittskosten die Praxis-Apotheke berücksichtigt werden muss.

Nächste Rückforderung bereits vorhanden

Nun haben sich der Arzt und die durch Santésuisse vertretenen Krankenversicherer geeinigt, wie die «Berner Zeitung» (Abo) meldet. Der Mann verpflichtet sich, den Kassen für die Jahre 2013 bis 2015 insgesamt 500’000 Franken zurückzuzahlen, in Jahrestranchen à 50'000 Franken.
Doch die nächste Rückforderung steht bereits an, wie die Zeitung weiter schreibt: Die Krankenversicherer haben gegen den Arzt, der seine Praxis in der Rechtsform einer GmbH führt, bereits auch für das Jahr 2017 wegen unwirtschaftlicher Behandlung geklagt. Gemäss BZ soll es um einen mittleren sechsstelligen Betrag gehen.  
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