Generika: Bei Nicht-Bezug soll der Selbstbehalt 50 Prozent betragen

Generika und Biosimilars statt teure Originalpräparate: Der Bundesrat will als Anreiz den differenzierten Selbstbehalt erhöhen.

, 8. Juni 2022 um 05:10
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Generika sind in der Schweiz immer noch rund doppelt so teuer wie im Ausland. Das Parlament hat die Einführung eines Referenzpreissystems bekanntlich abgelehnt. Mit mehreren Anpassungen sollen nun dennoch substanzielle Einsparungen erzielt und Kosten gedämpft werden. 
So soll der erhöhte Selbstbehalt auf Arzneimittel, die zu höheren Preisen angeboten werden, von heute 20 auf 50 Prozent erhöht werden. Damit werde die Abgabe kostengünstigerer Arzneimittel gefördert. Arzneimittel werden aktuell mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

Ohne höheren Selbstbehalt nur in Ausnahmefällen

Ein teureres Originalpräparat kann nur ohne höheren Selbstbehalt abgegeben werden, wenn medizinische Gründe gegen eine Substitution sprechen. Dies soll sich auch ändern: Neu soll nur noch in «definierten Ausnahmefällen» die Abgabe möglich sein – zum Beispiel für bestimmte Antiepileptika. Die Arzneimittel beziehungsweise Wirkstoffe, die nicht ersetzt werden, sollen in einer Substitutions-Ausnahmeliste aufgeführt werden.
Damit soll soll vermieden werden, dass nur aufgrund des Patientenwunsches oder aufgrund falscher Anreize beim verschreibenden Arzt oder Ärztin oder in der Apotheke ein teureres Arzneimittel verschrieben wird.

Einsparungen auch bei Biosimilars

Der differenzierte Selbstbehalt soll auch bei Biosimilars angewendet werden, jedoch lediglich bei der Erstverschreibung. Ein Wechsel von einem Referenzpräparat auf ein Biosimilar sei aus medizinischen Gründen schwieriger als ein Wechsel von einem Originalpräparat auf ein Generikum, so die Begründung.
Die Änderungen zum Selbstbehalt sind mit weiteren Massnahmen wie beispielsweise die Preisfestsetzung und die Zugangsgerechtigkeit bei der Einzelfallvergütung in der Vernehmlassung. Unter anderem werden die Krankenversicherer künftig verpflichtet, das von den Vertrauensärzten entwickelte Nutzenbewertungsinstrument (Olutool) anzuwenden. Die neuen Bestimmungen sollen im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten.
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