Das Berner Universitätsspital wurde auf Schadenersatz verklagt. Dies auf fünf Millionen Franken. Eingereicht wurde die Klage von Natalie Urwyler, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Die für ihr Engagement für die Gleichstellung mit dem «Prix Courage» des Beobachters ausgezeichnete Urwyler verbindet mit dem Inselspital eine wechselvolle Geschichte.
Die erfolgreiche und habilitierte Ärztin war am Inselspital an der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie als Oberärztin angestellt. 2012 erhielt sie eine gute Arbeitsbewertung.
Doch Natalie Urwyler setzte sich für Frauenrechte ein. Sie wehrte sich gegen die Diskriminierung von Frauen und kritisierte wiederholt den mangelnden Schutz von Schwangeren am Inselspital. Sie kritisierte unter anderem, dass Schwangere 80 statt der vorgeschriebenen 45 Stunden pro Woche. Sie selbst erlitt 2012 während einer Nachtschicht eine Fehlgeburt. 2013 bekam sie eine Tochter. Ihr Gesuch um eine Reduktion ihres Pensums auf 80 Prozent wurde abgelehnt, gleichzeitig wurden ihr die Forschungsgelder gestrichen.
Gericht beurteilt das Vorgehen als «Rachekündigung»
2014 wurde sie entlassen. Der Arbeitgeber begründete dies unter anderem mit «Illoyalität». 2018 hatte das Berner Obergericht die Kündigung harsch kritisiert und von einer «Rachekündigung» gesprochen. Das Gericht verfügte zudem eine in der Schweiz bisher selten verfügte Massnahme. Sie verpflichtete das Spital, Urwyler wieder einzustellen.
Das tat das Spital, stellte Urwyler aber sogleich wieder frei. Heute ist sie als leitende Ärztin in einem Spital im Wallis tätig - ist aber auch noch immer bei der Insel Gruppe an- und freigestellt. Die Lohneinbusse gegenüber dem Lohn im Inselspital müsste letzteres begleichen. Gemäss Aussage von Urwyler in der NZZaS erhält sie dieses Geld aber nur unregelmässig.
Dafür verlangt Urwyler Schadenersatz
Die knapp fünf Millionen Franken seien jener Betrag, der ihr entgehe, weil sie 2014 missbräuchlich gekündet worden sein. Es sei die Differenz zwischen dem Lebenseinkommen, das sie - als bereits habilitierte Medizinerin - erzielt hätte, wenn sie Chefärztin und Professorin geworden wäre und dem Betrag, den sie in ihrer ausgebremsten Karriere erzielen könne. 3,9 Millionen Franken beträgt gemäss Urwylers Berechnungen der Erwerbsschaden bis zur Pensionierung; 900 000 Franken mache der Verlust bei AHV- und Pensionskassengelder aus.
Das Inselspital weist die Forderung in einer Stellungsnahme der NZZaS als unberechtigt ab.