Bundesrat verlangt von Ärzten Sprachencheck

Ab 1. Januar 2018 müssen alle Mediziner ihre Sprachkenntnisse nachweisen, um ins Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen zu werden. Was heisst das genau?

, 5. April 2017 um 15:51
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Der Bundesrat hat die letzten Änderungen des Gesetzes über die Medizinalberufe (MedBG) beschlossen; sie sollen auf Anfang 2018 in Kraft treten. 
Ab dann müssen alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen nicht nur ihre Ausbildungsdiplome registrieren, sondern auch ihre Sprachkenntnisse im Medizinalberuferegister (MedReg) eintragen lassen. Die betroffenen Ärzte, Zahnmediziner, Chiropraktiker und Apotheker haben dafür zwei Jahre Zeit. 

Minimalniveau B2

Konkret muss die Person laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Lage sein, an Diskussionen zu ihrem Fachbereich teilzunehmen und sich spontan und fliessend auszudrücken. Das geforderte Minimalniveau entspricht B2 nach europäischem Sprachenrahmen
Im Prinzip wird davon ausgegangen, dass die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse der Hauptsprache ausreichend sind. Im Zweifelsfall wird aber ein Nachweis für die Beherrschung der Sprache verlangt. 
Die Sprachkenntnisse können mit einem international anerkannten Sprachdiplom nachgewiesen werden, mit einem in der entsprechenden Sprache erworbenen Aus- und Weiterbildungsabschluss oder Arbeitserfahrung in der entsprechenden Sprache. 
Überprüft werden muss dies vom Arbeitgeber für angestellte Ärzte und vom Kanton für selbstständig Erwerbende. Die Art der Prüfung hat der Bundesrat in der Verordnung nicht vorgeschrieben. 

Apotheker werden Ärzten gleichgestellt

Der Bundesrat legte in der Verordnung überdies fest, dass künftig jede Person, die ihren Beruf «privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung» ausübt, eine Bewilligung haben muss. Gegenüber der «selbstständigen Berufsausübung» vergrössert sich der Kreis der Personen, die eine Bewilligung erhalten.  
Eine weitere Neuerung betrifft die Apotheker: Neu brauchen Apotheker, die eine Berufsausübungsbewilligung beantragen, einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie oder Spitalpharmazie. Sie werden dadurch den privatwirtschaftlich tätigen Ärzten gleich gestellt.
  • Zum MedReg
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