Aargau: Übler Streit unter Ärzten endet vor Gericht

Ein Gericht verurteilt zwei Ärzte zu bedingten Geldstrafen und hohen Bussen. Der Grund: Die Belegärzte aus dem Kanton Aargau haben ihren ehemaligen Praxispartner durch den Dreck gezogen.

, 25. Januar 2022 um 07:10
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Der vorliegende Fall passt eigentlich gar nicht in das Bild, das die meisten Menschen von Ärztinnen und Ärzten haben. Doch die sichergestellten Whatsapp-Unterhaltungen sprechen eine deutliche Sprache: Zwei Belegärzte einer Klinik in der Region Aarau haben einem dritten übel zugespielt, wie die «Aargauer Zeitung» (Abo) ausführlich berichtet. 
Konkret haben zwei Ärzte einen ehemaligen Geschäftspartner «mehrfach verleumdet». Die Vorwürfe wiegen für einen Arzt schwer: Er operiere unnötigerweise, bloss aus finanziellen Motiven. Oder es sei bei zwei Operationen zu Komplikationen gekommen, in einer aus dem Jahr 2018 mit Todesfolge, bei der anderen mit schwerer Schädigung. 

Der Arzt eröffnete eine eigene Praxis

Mehr noch: Sie warfen dem 47-jährigen Arzt vor, Urkunden gefälscht und ein Operationsvideo verschwinden lassen zu haben. Er sei ein «Arzt ohne Moral und Ehrlichkeit». Das alles liess der Neurochirurg vom Kantonsspital Aarau (KSA) nicht einfach auf sich sitzen. 
Angefangen haben die diffamierenden Whatsapp-Dialoge, als der Arzt 2018 aus der gemeinsamen Firma ausstieg und eine eigene Praxis eröffnete. Die drei Ärzte waren zwischen 2016 und 2018 Geschäftspartner, wie die Zeitung schreibt. 

Für die Ärzte gibt es Einträge ins Strafregister

Für das Bezirksgericht Aarau war der Fall klar: Es schickt dem 57-jährigen Arzt eine Rechnung von 17 700 Franken, 7 000 Franken davon beträgt die Busse. Zudem wurde eine bedingte Geldstrafe von 35 400 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Er soll die treibende Kraft des Komplotts gewesen sein. 
Auch für den anderen Arzt kostet die Angelegenheit 16 000 Franken, davon 6 800 Busse. Der Mediziner erhält eine bedingte Geldstrafe von 34 200 Franken. Der 69-Jährige hat am Prozess nicht teilgenommen, weil er gemäss «Aargauer Zeitung» den beiden ehemaligen Arztkollegen nicht begegnen wollte. Beide Strafen werden darüber hinaus ins Strafregister eingetragen. 
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